Ausbildung

Aufbereitungsmechaniker/-in

Die Berufsausbildung zum/zur Aufbereitungsmechaniker/-in dauert drei Jahre und gliedert sich in eine der folgenden Fachrichtungen: Naturstein oder Feuerfeste und keramische Rohstoffe oder Sand und Kies oder Steinkohle oder Braunkohle.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr und das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens vier Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens zwei Stunden zwei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als Prüfungsstück:
    Anfertigen einer mechanischen Baugruppe durch manuelles und maschinelles Spanen, Kaltumformen und Fügen einschließlich Erstellen eines Arbeitsplanes sowie eines Prüfprotokolls;
  2. als Arbeitsproben:
    a) Herstellen einer mechanischen Verbindung,
    b) Aufbau einer steuerungstechnischen Baugruppe und Funktionsprüfung.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
  2. Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
  3. berufsbezogene Berechnungen,
  4. Vorkommen, Eigenschaften und Verwendung von Rohstoffen,
  5. Verfahren der Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
  6. Maschinen und Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
  7. Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

Zeitraum

Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Für den Ausbildungsberuf des Aufbereitungsmechanikers/der Aufbereitungsmechanikerin für die Fachrichtung Naturstein gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Regensburg überstellt.
Für den Ausbildungsberuf des Aufbereitungsmechanikers/der Aufbereitungsmechanikerin für die Fachrichtung Sand und Kies gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Erfurt überstellt.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Prüfungsbereich Technologie: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Arbeitsplanung: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Technische Mathematik: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung unter Beachtung fachrichtungsspezifischer Besonderheiten in höchstens sechs Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens vier Stunden vier Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als Prüfungsstück:
    Herstellen einer Baugruppe mit elektropneumatischen oder elektrohydraulischen
    und elektrotechnischen Steuerungselementen einschließlich Funktionsprüfung oder
    Herstellen eines fachrichtungsspezifischen Produktes nach Vorgabe;
  2. als Arbeitsproben:
    a) Einstellen oder Inbetriebnehmen einer automatisierten oder teilautomatisierten Aufbereitungsanlage oder eines Anlagenteils,
    b) Instandsetzen einer mechanischen Baugruppe,
    c) Probenehmen, Prüfen und Analysieren einschließlich Dokumentieren,
    d) Fehlersuche. Dabei soll das Prüfungsstück mit 40 und die Arbeitsproben zusammen mit 60 vom Hundert gewichtet werden.

Materialbereitstellung

Die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungs- und Prüfbetrieb finden Sie unter "Downloads".

Zeitraum

Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Aufbereitungsmechanikers/der Aufbereitungsmechanikerin für die Fachrichtung Naturstein gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Regensburg überstellt.
Für den Ausbildungsberuf des Aufbereitungsmechanikers/der Aufbereitungsmechanikerin für die Fachrichtung Sand und Kies gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur IHK Erfurt überstellt.

Bestehensregeln

Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Regensburg oder an die IHK Pfalz.

Links und Downloads