Ausbildung
Bekleidungsrichtlinien
für Praktische Prüfungen des Prüfungsausschusses Koch/Köchin Ludwigshafen
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist zu tragen!
Die Arbeitskleidung eines Kochs besteht aus:
- Kochjacke (lange Ärmel – Verbrühungsschutz)
- Kochhose als Berufskleidung (keine Jeans, Leggins, Baumwollhose …)
- Kopfbedeckung (z.B. Kochmützen, Dreieckstücher, Bandanas, Barrets, Küchenmütze / Cap)
- Vorbinder bzw. Schürze
- sichere Arbeitsschuhe mit rutschfesten Sohlen, entsprechend den Anforderungen der Berufsgenossenschaft (keine Turnschuhe, Straßenschuhe)
- eventuell/optional Halstuch (wenn vorhanden)
Die persönliche Arbeitskleidung muss in einen sauberen, hygienisch einwandfreien Zustand sein.
Die korrekte PSA / Arbeitskleidung ist Voraussetzung zum Antritt der praktischen Prüfung!