weiterbildungsprüfungen

Gepr. Personalfachkaufmann/-frau

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Prüfungsteilnehmer/-innen, die über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/-frau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten)
  2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten)
  3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten)
  4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten)
  5. Situationsbezogenes Fachgespräch (30 Minuten)

Prüfungstermine

Anmeldeschluss:

Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Prüfungsjahres

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