Weiterbildungsprüfungen - Fachmeister
Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit und damit die Befähigung:
- in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit".
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann,
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
und - zu den in Absatz 1 Nr. 1-4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Gliederung und Inhalt der Prüfung
Die Meisterprüfung gliedert sich in:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch.
Dringende Empfehlung:
Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sollten frühzeitig nachgewiesen werden: vor dem Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" oder spätestens vor dem Beginn der "Handlungsspezifischen Qualifikationen".
Weitere Informationen zu den berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung) hier...
- Grundlegende Qualifikationen:
1. Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
2. Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
3. Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
- Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Handlungsbereich "Schutz- und Sicherheitstechnik" (180 Minuten)
2. Handlungsbereich "Organisation" (180 Minuten)
3. Handlungsbereich "Führung und Personal" (45 Minuten)
- Optionale Qualifikation:
Es ist auch eine Prüfung in "Selbstständige Betriebsführung von Sicherheitsdienstleistungsunternehmen" möglich.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Prüfungsjahres
Downloads
Bitte die Anmeldeformulare auf dem PC abspeichern, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an die IHK Pfalz zurückschicken.
- Gepr. Meister für Schutz und Sicherheit-Anmeldung und Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 28 KB) (Nr. 1285878)
- Gepr. Meister für Schutz und Sicherheit - Anmeldung zur mündl. Ergänz. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 18 KB) (Nr. 1285916)
- Gepr. Meister für Schutz und Sicherheit - Anmeldung zur Wiederholung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 24 KB) (Nr. 1285860)
- Hinweise Fachgespräche Meisterin für Schutz und Sicherheit (Nr. 5730176)