Weiterbildungsprüfungen - Fachmeister

Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit und damit die Befähigung:
  • in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  • sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit".

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann,
    oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
    oder
  5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
    und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1-4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Meisterprüfung gliedert sich in:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
    Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
    Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch.

    Dringende Empfehlung:
    Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sollten frühzeitig nachgewiesen werden: vor dem Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" oder spätestens vor dem Beginn der "Handlungsspezifischen Qualifikationen".

    Weitere Informationen zu den berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung) hier...
  • Grundlegende Qualifikationen:
    1. Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
    2. Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
    3. Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
  • Handlungsspezifische Qualifikationen:
    1. Handlungsbereich "Schutz- und Sicherheitstechnik" (180 Minuten)
    2. Handlungsbereich "Organisation" (180 Minuten)
    3. Handlungsbereich "Führung und Personal" (45 Minuten)
  • Optionale Qualifikation:
    Es ist auch eine Prüfung in "Selbstständige Betriebsführung von Sicherheitsdienstleistungsunternehmen" möglich.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss:

Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Prüfungsjahres

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