Weiterbildungsprüfungen - Fachwirt
Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt / zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin und damit die Befähigung
- in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
- betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen
- Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer
- die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Wirtschaftsfachwirtes" und einer "Geprüften Wirtschaftsfachwirtin" haben.
Gliederung und Inhalt der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaft (75 Minuten)
- Rechnungswesen (90 Minuten)
- Recht und Steuern (75 Minuten)
- Unternehmensführung (90 Minuten)
Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen” gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen.
Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist erst nach dem Ablegen der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” durchzuführen. Sie ist schriftlich in Form von zwei handlungsorientierten Aufgabenstellungen (jeweils 240 Minuten) sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs (20 Minuten) mit Präsentation (10 Minuten) zu prüfen.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Prüfungsjahres