Weiterbildungsprüfungen

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Zielgruppe und Bezeichnung des Abschlusses

Mitarbeiter, die die Durchführung von Aufgaben einer Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
  • oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
  • und ein Mindestalter von 24 Jahren
  • und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche in der Sicherheitswirtschaft:
  1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (180 Minuten)
  2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (180 Minuten)
  3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln (60 Minuten)
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die schriftliche Prüfung wird in den Handlungsbereichen 1. und 2. durchgeführt. Die mündliche Prüfung im Handlungsbereich 3. ist als situationsbezogenes Fachgespräch vorgesehen.
Bestehen der Prüfung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt werden.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss:

Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Prüfungsjahres
Durchführung Fachgespräche nach Rücksprache

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