weiterbildungsprüfungen
Gepr. Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob bei dem Prüfungsteilnehmer die Kompetenz vorhanden ist, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld zu berücksichtigen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik" oder "Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik".
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
- Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
Die Prüfung wird schriftlich auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen (jeweils 300 Minuten) sowie mündlich in Form einer Präsentation (10 Minuten) und eines Fachgespräches (20 Minuten) durchgeführt.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Prüfungsjahres