weiterbildungsprüfungen

Gepr. Betriebswirt/-in - Hinweise zum mündlichen Prüfungsteil

Allgemeines

Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat. 
In dem mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.
Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle Handlungsbereiche nach § 4 der Verordnung, wobei der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich nach § 4 Nummer 5 „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“ liegen soll.

Schwerpunkt

§ 9 „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“
(1) Im Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Managementaufgaben bei Unternehmensprozessen im Verständnis eines integrierten Managementsystems zur Einhaltung von Anforderungen, insbesondere von Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, in einer einheitlichen Struktur verantwortlich wahrzunehmen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Dafür sind die Werkzeuge des strategischen Controllings unter besonderer Beachtung von Risiken zu beherrschen, dabei aber auch die strategischen Chancen für das Wertschöpfungspotenzial des Unternehmens, insbesondere durch Innovationsmanagement und modernes Informationsmanagement, zu nutzen.
(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
  1. integrierte Managementsysteme ausgerichtet an den strategischen Vorgaben implementieren und weiterentwickeln,
  2. strategisches Controlling gestalten, überwachen und weiterentwickeln,
  3. Informationssysteme an technologischen Entwicklungen ausrichten,
  4. Personalmanagement gestalten, überwachen und weiterentwickeln,
  5. Prozesse eines an ethischen Aspekten ausgerichteten Wertemanagements überwachen.

Mündliche Prüfung

Dauer
max. 45 Minuten
Vorbereitungszeit
Es ist keine Vorbereitungszeit unmittelbar vor der mündlichen Prüfung vorgesehen.
Sprache 
Die mündliche Prüfung erfolgt in deutscher Sprache.
Präsentation 
Nicht vorgesehen. Im Verlauf der mündlichen Prüfung kann der Prüfungsausschuss eine Verdeutlichung einfordern (bspw. mithilfe einer Skizze oder eines Ablaufplanes).
Ablauf
  • Nach Feststellung der formalen Voraussetzungen stellt sich die zu prüfende Person innerhalb eines Zeitrahmens von drei bis vier Minuten vor.
  • Das weitere Prüfungsgespräch kann darauf aufbauen, wenn die Ausführungen der zu prüfenden Person dazu geeignet sind. Desweitern können situationsbedingte Vergleiche zum Musterunternehmen gezogen werden.
Musterunternehmen / Unternehmensstruktur
Hilfsmittel
Nicht zugelassen. Folgende Materialien stehen in den Räumlichkeiten der IHK zur Verfügung:
  •  Flipchart
  •  Pinnwand
  •  Moderationskoffer
DQR
Der Abschluss ist dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen zugeordnet. Die dort beschriebenen Kompetenzanforderungen können ergänzend berücksichtigt werden.