Weiterbildungsprüfungen - Industriemeister
Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeisters und damit die Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff und Kautschuktechnik,
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als für Jahre zurück liegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Gliederung und Inhalt der Prüfung
Die Qualifikation zum Industriemeister umfasst:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch.
Dringende Empfehlung: Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sollen frühzeitig nachgewiesen werden: vor dem Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" oder spätestens vor dem Beginn der "Handlungsspezifischen Qualifikationen".
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, Prüfungsfächer:
1. Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
2. Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
4. Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
(90 Minuten)
2. Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (90 Minuten)
4. Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
(90 Minuten)
- Handlungsspezifische Qualifikationen, Prüfungsfächer:
1. Handlungsbereich "Technik mit Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt” (240 Minuten)
2. Handlungsbereich "Organisation" (240 Minuten)
3. Handlungsbereich "Führung und Pesonal" (45 Minuten – Situationsbezogenes Fachgespräch)
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk.
Prüfungstermine
Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.
Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2024 lauten:
- FÜB: 2005 / 0315 / 24
- HSQ: 2005 / 0316 / 24
Downloads
- Anfrage zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung "Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk" (Nr. 4989142)
- Gepr. Industriemeister Kunststoff und Kautschuk - Anmeldung zur Prüfung (Nr. 5076640)
- Gepr. Industriemeister Kunststoff/Kautschuk - Anmeldung zur Wiederholungsprüfung (Nr. 5304904)
- Gepr. Industriemeister Kunststoff/Kautschuk - Anmeldung zur mündl. Ergänzungsprüfung (Nr. 5304130)
- Informationen zum Fachgespräch Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff/Kautschuk (Nr. 6133148)
- Wichtige Informationen für Prüfungsteilnehmende (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-pruefungen/industriemeister-kunststoff-und-kautschuk)
- Gepr. Industriemeister Kunststoff/Kautschuk - Prüfungsverordnung (Link: https://www.bmbf.de/bmbf/de/service/fortbildungsordnungen/fortbildungsordnungen_node.html)