Weiterbildungsprüfungen - Industriemeister

Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Chemie

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister und damit die Befähigung:
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
    und
  2. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann,
    oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
    und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Qualifikation zum Industriemeister umfasst:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
  • Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch.
Dringende Empfehlung: Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sollten frühzeitig nachgewiesen werden: vor dem Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" oder spätestens vor dem Beginn der "Handlungsspezifischen Qualifikationen".
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, Prüfungsfächer:
    1. Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
    2. Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
    3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und
    Planung (90 Minuten)
    4. Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
  • Handlungsspezifische Qualifikationen, Prüfungsfächer:
    1. Chemische Produktion (240 Minuten)
    2. Organisation, Führung und Kommunikation (schriftliche Prüfung 120 Minuten + situationsbezogenes Fachgespräch)
    3. Spezialisierungsgebiete (90 Minuten)
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Industriemeister/-in Chemie.

Prüfungstermine

Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.
Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung RLP bzw. Bildungszeit BW.
Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2024 lauten:
  • FÜB: 2005 / 0291 / 24
  • HSQ: 2005 / 0292 / 24

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