Ausbildung
Prüfer/in werden, aber wie?
Die IHK Pfalz führt in jedem Jahr mehr als 10.000 Zwischen- und Abschluss-, Ausbilder- und Fortbildungsprüfungen durch. Bei der IHK Pfalz kämen wir daher ohne den selbstlosen Einsatz unserer mehr als 3.000 Prüferinnen und Prüfer nicht sehr weit. Sie stehen für die hohe Qualität des deutschen dualen Bildungssystems. Die in rund 260 Prüfungsausschüssen ehrenamtlich tätigen Prüferinnen und Prüfer sind aber auch ein Symbol für die lebendige Gründungsidee der IHK als Bürgerinitiative freier und selbständiger Unternehmer, die die Angelegenheiten der regionalen Wirtschaft selbst in die Hand nehmen.
Wie werde ich Prüfer?
Für diese wichtige Aufgabe suchen wir immer wieder neue Mitstreiter: Als Ersatz für ausgeschiedene Prüfer, als zusätzliche Experten für neue Berufe. Wollen auch Sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und ehrenamtliches Mitglied in einem unserer Prüfungsausschüsse werden? Wir würden uns freuen. Für weitere Informationen nehmen Sie einfach mit der kaufmännischen oder gewerblichen Abteilung der IHK Pfalz Kontakt auf.
Welche Aufgaben habe ich?
Als Prüfer nehmen Sie für die IHK vielfältige Aufgaben wahr.
Sie sind Mitglied im Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und entscheidet verbindlich über Prüfungsergebnisse. Der Prüfungsausschuss ist unabhängig: Die Geschäftsleitung ist ihm gegenüber nicht weisungsbefugt. Allein das fachliche Urteil des Prüfers zählt.
Zu den Aufgaben im einzelnen zählen:
Zu den Aufgaben im einzelnen zählen:
- Prüfungsaufgaben erstellen
- Prüfungsarbeiten korrigieren und begutachten
- Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen und Lehrgespräche bewerten
- Prüfungsgespräche führen
Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
Als Prüferin oder Prüfer arbeiten Sie im Team. In unseren Prüfungsausschüssen wirken Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragte sowie Lehrer aus beruflichen Schulen vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam sorgen Sie für ein faires Prüfungsverfahren.
Für die Berufung in einen Prüfungsausschuss gelten die folgenden Voraussetzungen:
Für die Berufung in einen Prüfungsausschuss gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Fundierte fachliche Kompetenz und Erfahrung (z.B. abgeschlossene Berufsausbildung/ Studium/ Berufspraxis)
- Sach- und Methodenkompetenz
- Urteilsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
- menschliche Reife
- pädagogisches Gespür
Welche Vorteile hat die Prüfertätigkeit?
Prüfen ist nicht nur eine wichtige, sondern auch eine reizvolle Aufgabe. Ehrenamtliches Engagement und das Übernehmen von gesellschaftlicher Verantwortung genießt hohes gesellschaftliches Ansehen. Als Prüferin oder Prüfer sind Sie jederzeit an aktuelle Fachentwicklungen angebunden. Sie sammeln Erfahrungen und knüpfen wertvolle Kontakte, die für die Aus- und Weiterbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind. Wertvolle Informationen und der Austausch mit anderen Ausschussmitgliedern helfen, immer auf dem neuesten Stand der Berufsbildung zu bleiben. Alle Prüfer erhalten z.B. zeitnahe Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild/ Weiterbildungsprofil. Außerdem fördern Sie als Prüfer Ihre Fach-Sozial und Methodenkompetenz. Nicht zuletzt sind die Prüfungsausschüsse ein Netzwerk - beruflich und oftmals auch privat.
Aber auch Unternehmen profitieren von der Prüfertätigkeit ihrer Mitarbeiter. Durch die Tätigkeit als Prüfer ermöglichen Sie ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen. Sie fördern die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem Sie den eigenen Nachwuchs prüfen. Weiterhin ermöglichen Sie die Einflussnahme auf die Gestaltung der Prüfungen durch die Unternehmen. Des weiteren erhalten die Prüfer kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe. Zuletzt ist die Prüfertätigkeit häufig ein Motivationsschub für jede Ausbilderin und jeden Ausbilder.
Was bekomme ich dafür?
Selbstverständlich kostet die Prüfertätigkeit auch Zeit. Je nach Beruf und Ihren individuellen Möglichkeiten müssen Sie im Durchschnitt mit zwei bis drei Tagen pro Jahr rechnen. Für Ihre ehrenamtliche Prüfertätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Hierunter fallen zum Beispiel der Zeitaufwand für die Abnahme und Auswertung von Prüfungen sowie die Fahrtkosten zum Prüfungsort.