Ausbildung

Umstellung auf das IHK-Bildungsportal

Wir möchten über eine wichtige Neuerung informieren, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten wird: Die Einreichung von Berufsausbildungsverträgen erfolgt ab Januar 2025 ausschließlich über das digitale IHK-Bildungsportal. Diese Umstellung wird vorgenommen, um den Verwaltungsprozess effizienter zu gestalten und eine reibungslose Abwicklung der Ausbildung zu gewährleisten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Übergangsfrist für die Einreichung in Papierform zum 31. Dezember 2024 ablaufen wird. Zukünftig ist die Prüfungsanmeldung ausschließlich über das Portal möglich, weshalb die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses dort zwingend erforderlich ist.

Nach der Eintragung erhalten die Auszubildenden Zugangsdaten zu einer eigenen Oberfläche, über die sie wichtige Unterlagen im Verlauf ihrer Ausbildung einsehen können. Das IHK-Bildungsportal dient somit als zentrales Kommunikationstool zwischen IHK, Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem.

Das Berufsausbildungsverhältnis ist mit der Unterzeichnung aller Parteien rechtskräftig und sollte zeitnah über das IHK-Bildungsportal eingereicht werden, um die Ausstellung der Eintragungsbestätigung und die Planung der Prüfungstermine zu ermöglichen.

Falls die Zugangsdaten zum IHK-Bildungsportal nicht vorliegen, können diese über das Team der Ausbildungsberatung angefordert werden.