02.09.24
Tschechien: Vereinfachung des Entsendeverfahrens
In Tschechien sind neue Vorgaben für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Kraft getreten.
Arbeitskräfteentsendungen, die nach dem 30. Juni 2024 beginnen, sind über das neue Registrierungsportal zu melden. Bis dato wurden die Entsendemeldungen an die Regionalstellen des Arbeitsamtes der Tschechischen Republik übersandt. Das hierfür zu verwendende Online-Formular ist seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr auf dem Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales (Ministerstva práce a sociálních věcí) erhältlich. Eine Ausnahme besteht für Entsendungen, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen, verlängert oder geändert wurden: Diese dürfen weiterhin entweder wahlweise über das neue Meldeportal oder schriftlich per Formular an das regionale Arbeitsamt übersandt werden.
Zudem gehen mit der Einführung des neuen Portals eine Reihe von Vorteilen für die Unternehmen einher:
- Nur eine Behörde ist zuständig.
- Die Meldung kann ohne eine elektronische Signatur übermittelt werden.
- Die Entsendemeldung kann in vier Sprachen erfolgen: Deutsch, Englisch, Polnisch und Tschechisch
- Die im Meldeportal anzugebenden Daten wurden auf ein Mindestmaß beschränkt.
Für die Übermittlung der Meldung muss der Arbeitgeber zuerst ein Benutzerkonto auf dem neuen Portal eröffnen. Nur über dieses Portal eingereichte Meldungen sind gültig. Das Registrierungsportal sowie zusätzliche Informationen stehen auf der Internetseite der tschechischen staatlichen Aufsichtsbehörde zur Verfügung.
Quelle: GTAI