11.10.24

Tschechien: Novellierung des Arbeitsgesetzbuches

Die Novellierung des Arbeitsgesetzbuches soll positive Effekte auf die Flexibilität und die Arbeitsmarktbedingungen erwirken. Mit dem 1. Januar 2025 treten die Änderungen in Kraft.
Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Abschaffung des "garantierten Mindestlohns", der sich an der Komplexität der Arbeit orientiert und die Bestimmung einer neuen Berechnungsmethode. Die Festlegung der Mindestlohnhöhe erfolgt zukünftig auf Basis der Inflation und der Wirtschaftslage . Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird die Höhe des indexierten Mindestlohns spätestens am 30. September für das Folgejahr bekanntgeben.
Des Weiteren sind unter anderem folgende Anpassungen vorgesehen:
  1. Selbstbestimmung der Arbeitszeit: Arbeitgeber können mit ihren Arbeitnehmern vereinbaren, dass diese ihre Arbeitszeit innerhalb eines vom Arbeitgeber festgelegten Rahmens selbst einteilen.
  2. Abschaffung der formellen Verpflichtung, einen Jahresurlaubsplan zu erstellen: Die Novelle ermöglicht eine flexiblere Urlaubsplanung. Bisher mussten die Arbeitgeber zu Beginn des Jahres einen festen schriftlichen Urlaubsplan erstellen.
  3. Flexibilisierung der Lohnwährung: Es kann vereinbart werden, dass Löhne in einer anderen Währung als der tschechischen Krone ausgezahlt werden, zum Beispiel für Arbeitnehmer mit Arbeitsort im Ausland.
Die Gesetzesnovellierung, veröffentlicht in der Gesetzessammlung Nr. 230/2204, trat am 1. August 2024 in Kraft. Die oben genannten Änderungen greifen zum 1. Januar 2025.
(Quelle: GTAI)