11.10.24
Italien: Punkteführerschein für Baustellen
Am 01.10.2024 sind Artikel 27 des italienischen Einheitstextes zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz (GvD Nr. 81/2008) und das Dekret Nr. 132/2024 in Kraft getreten, welche für Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, die Pflicht einführen, einen von der italienischen Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) ausgestellten sog. Punkteführerschein für Baustellen zu besitzen.
Der Punkteführerschein wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen des geltenden italienischen Arbeitssicherheitsrechts ausgestellt, die auch vor dieser neuen Vorschrift bereits verpflichtend zu erfüllen waren. Es wurden demnach keine neuen Voraussetzungen eingeführt.
Das Portal für in Italien ansässige Unternehmen ist bereits online. Bis zum 31.10.24 können alle Unternehmen (also auch ausländische) den Antrag auch per E-Mail stellen, allerdings nur per PEC-E-Mail (italienische zertifizierte E-Mail-Adresse).
Die Auslandshandelskammer (AHK) Italien, insbesondere das Team Entsendung, bietet deutschen Unternehmen Unterstützung an. Sowohl in der aktuellen Übergangsphase als auch sobald der Zugang zum Portal auch für ausländische Unternehmen verfügbar sein wird.
Für nähere Informationen stellt die AHK Italien ein Merkblatt zur Verfügung: Entsendung nach Italien: Abwicklung der Verpflichtungen (ahk-italien.it)
Quelle: AHK Italien
Quelle: AHK Italien