Vietnam - Wirtschaftsrecht
Niederlassungsrecht
Ähnlich wie in China, ist es weder vietnamesischen Staatsbürgern noch ausländischen Investoren erlaubt, Grund und Boden zu besitzen. Man kann lediglich sogenannte Landnutzungsrechte (Land Use Rights, LUR) erwerben, welche normalerweise eine Laufzeit von bis zu 50 Jahren, oder unter besonderen Umständen maximal 70 Jahren haben. Eine Verlängerung kann seitens des Staates vorgenommen werden.
Die Zertifikate des Landnutzungsrechts (Land Use Rights Certificats, LURCS) berechtigen Personen bzw. Gesellschaften, das entsprechende Land für die Laufzeit zu nutzen. Vietnamesische Firmen dürfen untereinander Landnutzungsrechte kaufen und verkaufen. Für Landnutzungsrechte muss normalerweise eine bestimmte Gebühr entrichtet werden, unter Umständen kann die Gebühr jedoch entfallen, wenn es sich um Investitionen in geförderte Bereiche handelt. Nach Ablauf der Pachtungsdauer, geht das Landnutzungsrecht wieder kompensationslos an den vietnamesischen Staat über. Allerdings kann vorab ein Antrag zur Verlängerung der Laufzeit gestellt werden.
Ausländische Unternehmen können auf Grundstücken auch Eigentum erwerben, wie zum Beispiel Gebäude, Produktionsstätten, Lagerhallen etc. Ebenso ist die Bestellung einer Hypothek in Vietnam möglich.
Wenn kein Grundstück für die Unternehmung in Vietnam benötigt wird, empfiehlt sich die reguläre Anmietung von Büros. Dafür werden keine Landnutzungsrechte benötigt. Eine weitere Möglichkeit, Landnutzungsrechte zu erhalten, ist die Etablierung eines Joint-Ventures mit einem vietnamesischen Partner. Diesbezüglich ist es in der Vergangenheit oft vorgekommen, das der vietnamesische Joint-Venture Partner sein Landnutzungsrecht anstelle von Kapital mit in das gemeinsame Unternehmen eingebracht hat. Dies ist nach dem aktuellen vietnamesischen Recht allerdings nur erlaubt, wenn der Partner eine Landallokation erhalten und dafür die vollen Gebühren entrichtet hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings ebenfalls möglich, dass ein Joint-Venture Partner das Landnutzungsrecht mit in das Joint-Venture einbringen kann, auch wenn er dies nur mietet. Laut Gesetzgeber dürfen die Firmen untereinander selbst verhandeln, mit welcher Bewertung das LUR in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht werden soll. Verhandlungsbasis sollte allerdings der Marktwert sein.
In den letzten Jahren ist der Trend zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit einem vietnamesischen Partner eher rückläufig und Unternehmen bevorzugen eine 100% ausländische Kapitalgesellschaft zu gründen. Dafür pachten sie Grundstücke direkt vom Staat. Die Gründe hierfür sind verschieden, wobei des Öfteren Probleme mit dem Joint-Venture Partner genannt werden. Das führt dazu, dass lieber eigenständig Land gepachtet wird.
Wenn kein Grundstück für die Unternehmung in Vietnam benötigt wird, empfiehlt sich die reguläre Anmietung von Büros. Dafür werden keine Landnutzungsrechte benötigt. Eine weitere Möglichkeit, Landnutzungsrechte zu erhalten, ist die Etablierung eines Joint-Ventures mit einem vietnamesischen Partner. Diesbezüglich ist es in der Vergangenheit oft vorgekommen, das der vietnamesische Joint-Venture Partner sein Landnutzungsrecht anstelle von Kapital mit in das gemeinsame Unternehmen eingebracht hat. Dies ist nach dem aktuellen vietnamesischen Recht allerdings nur erlaubt, wenn der Partner eine Landallokation erhalten und dafür die vollen Gebühren entrichtet hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings ebenfalls möglich, dass ein Joint-Venture Partner das Landnutzungsrecht mit in das Joint-Venture einbringen kann, auch wenn er dies nur mietet. Laut Gesetzgeber dürfen die Firmen untereinander selbst verhandeln, mit welcher Bewertung das LUR in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht werden soll. Verhandlungsbasis sollte allerdings der Marktwert sein.
In den letzten Jahren ist der Trend zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit einem vietnamesischen Partner eher rückläufig und Unternehmen bevorzugen eine 100% ausländische Kapitalgesellschaft zu gründen. Dafür pachten sie Grundstücke direkt vom Staat. Die Gründe hierfür sind verschieden, wobei des Öfteren Probleme mit dem Joint-Venture Partner genannt werden. Das führt dazu, dass lieber eigenständig Land gepachtet wird.