Vietnam - Unternehmensformen
Joint-Venture
Ein Joint-Venture stellt seitens eines ausländisches Unternehmen eine einfache Möglichkeit dar, um in Vietnam einzusteigen. Es bietet viele Vorteile, birgt aber auch einige Risiken, die nicht zu unterschätzen sind.
Die Vorteile eines Joint-Ventures liegen für Neueinsteiger auf der Hand: Durch diese Unternehmensform ist es gerade auch für ausländische Unternehmen einfacher, ein Beziehungsnetzwerk aufzubauen. Der Vorteil, dass sich das Partnerunternehmen in dem Markt gut auskennt und interkulturelle Expertise aufweist bedeutet für viele Unternehmen meist eine weniger riskante Investition. Hinzu kommt, dass das Recht auf Landnutzung mit einem vietnamesischen Partner erheblich erleichtert wird. Oft wird auch ein Joint-Venture gegründet, um das Verbot von Geschäftsaktivitäten von 100% -foreign owned companies in bestimmten Bereichen, wie z.B. der Logistik, zu umgehen. Ein Joint-Venture kann entweder eine Limited Liability Company (LLC) oder eine Aktiengesellschaft sein. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass nur die AG Aktien oder Anteile ausgeben kann. Als Kapitaleinlage kann entweder Geld, Gold oder andere Aktiva dienen. Es ist üblich, dass der vietnamesische Partner durch die Bereitstellung des Grundstücks seinen Teil zur Kapitaleinlage beiträgt. Die Gewinnverteilung richtet sich nach den Anteilen an der Kapitaleinlage.
Joint-Ventures können errichtet werden zwischen:
- einer vietnamesischen Firma oder Gesellschafter und einem ausländischen Gesellschafter
- einer vietnamesischen Firma oder Gesellschafter und einer 100% ausländischen Firma
- einem Joint-Venture Unternehmen und einem ausländischen Gesellschafter
- einem Joint-Venture Unternehmen und einer 100% ausländischen Firma
- zwei Joint-Venture Unternehmen
Besonders wichtig ist es allerdings, den richtigen Partner für das geplante Gemeinschaftsunternehmen zu finden. Dies muss nicht unbedingt die Firma sein, die Ihnen ad hoc eine Kooperation anbietet. Besonderen Wert sollte man bei der Partnerauswahl auf die Qualität der lokalen Kontakte des vietnamesischen Unternehmens zu Politik, Verwaltung und Kunden legen. Weiterhin sollte auch auf Leistungsfähigkeit und Größe des Partnerunternehmens geachtet werden. Die exakte Aufteilung des Investitionsrisikos, die richtige Bewertung der von vietnamesischer Seite eingebrachten Assets und die Sicherstellung eines hohen Maßes an Mitsprache im Management sind Punkte, auf die ebenfalls besonders geachtet werden sollte.
Im Weiteren sollte die Bonität des vietnamesischen Partners genau überprüft werden. Bei Sacheinlagen des Partners ist zu kontrollieren, ob diese nicht mit Pfandrechten von anderen Kreditnehmern belastet sind. Ein Auszug des Firmenregisters, der Informationen über das registrierte Kapital beinhaltet, kann dabei sehr hilfreich sein. Ebenfalls kann der Partner auf Kontakt und Bekanntheitsgrad innerhalb der Branche überprüft werden. Bei der Suche nach einem geeigneten Partner unterstützt Sie gerne das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (GIC/AHK) vor Ort. Weiterhin bieten auch das Ministerium für Planung und Investitionen (MPI) sowie die örtlichen Volkskomitees Unterstützung bei der Suche an.
Bezüglich der Laufzeit eines Joint-Ventures gibt es keine festen Vorschriften. Die allgemeine Höchstlaufzeit beträgt 50 Jahre, allerdings ist es für die Parteien auch möglich, eine kürzere Laufzeit festzulegen. Eine maximale Höhe der Auslandsbeteiligung am Joint-Venture wurde nach neuen Regelungen fallen gelassen. Jedoch gibt es in vielen Dienstleistungsbereichen weiterhin festgelegte Einführungsphasen, in denen ausländische Investoren für einige Jahre nur Minderheitsanteile halten dürfen.
Bezüglich der Laufzeit eines Joint-Ventures gibt es keine festen Vorschriften. Die allgemeine Höchstlaufzeit beträgt 50 Jahre, allerdings ist es für die Parteien auch möglich, eine kürzere Laufzeit festzulegen. Eine maximale Höhe der Auslandsbeteiligung am Joint-Venture wurde nach neuen Regelungen fallen gelassen. Jedoch gibt es in vielen Dienstleistungsbereichen weiterhin festgelegte Einführungsphasen, in denen ausländische Investoren für einige Jahre nur Minderheitsanteile halten dürfen.
Die Gründung eines Joint-Ventures erfolgt normalerweise in drei Schritten:
- Abschluss eines Joint-Venture Vertrages
- Ausgestaltung einer Satzung bzw. Charter, welche die Gesellschaftsstruktur, die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Organe der gewählten Gesellschaftsform beinhaltet
- Erteilung der Investitionslizenz durch das Ministerium für Planung und Investitionen in Vietnam
Nähere Informationen zum Genehmigungs- und Registrierungsverfahren zur Gründung eines Joint-Ventures finden Sie auch im Bereich Gründung von Unternehmen in Vietnam.