Vietnam - Handel
Export nach Vietnam
Der Export nach Vietnam erweist sich als nicht sonderlich komplex im Vergleich zu anderen Drittstaaten. Einfuhrlizenzen sind bis auf bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel spezielle Krafträder, Arzneimittel oder medizinische Ausrüstung gänzlich abgeschafft.
Auf einige Güter gibt es teilweise Importquoten. Einfuhrverbote gelten lediglich für einige Konsumgüter. Dies betrifft zum Beispiel Pkws die älter als 5 Jahre sind. Positiv ist, dass seit August 2020 ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam besteht. Vietnam verwendet ferner die Harmonisierte Nomenklatur der Zolltarife der ASEAN-Staaten (ASEAN Harmonized Tariff Nomenclature - AHTN). Grundlage des Codes ist das internationale Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2007). Für bestimmte Waren existieren weitere nationale Unterteilungen mit zehnstelligen Codenummern.
Hier finden Sie die wichtigsten Vorschriften und Regelungen, die für Ihre Lieferung nach Vietnam gelten:
Erforderliche Begleitpapiere:
- Handelsrechnungen (2-fach) in englisch mit allen handelsüblichen Angaben sowie Unterschrift. (Name und Anschrift des Ausführers und des Empfängers, Ort und Datum der Ausstellung, Rechnungsnummer, Angabe über die Beförderung, Ursprungsland, Nummern und Anzahl der Packstücke, genaue Warenbezeichnung und HS-Zolltarifnummer, Brutto- und Nettogewichte, Einzelpreise und Gesamtbetrag, Liefer- und Zahlungsbedingungen).
- Ursprungszeugnisse (mindestens 1-fach): Sind meistens erforderlich und müssen allgemein für Waren ausgestellt sein, die handelspolitischen Maßnahmen oder einer Kontrolle unterliegen. Als Ursprungsland ist für Waren aus Deutschland „Federal Republic of Germany (European Union)“ anzugeben.
- Konnossemente: Sind zugelassen. Erforderlich ist dabei die Angabe einer Notify-Adresse.
- Sonstige Begleitpapiere: Es ist zweckmäßig, Packlisten (2-fach) beizufügen, die eine Übersicht über die verschiedenen Packstücke gibt mit Marke und Nummern, Brutto- und Nettogewichten sowie dem genauen Inhalt.
Besondere Bestimmungen
Bei Lebensmitteln, Pflanzen und Getränken bestehen Etikettierungsvorschriften. Außerdem sind Herstellungs- und Verpackungsvorschriften zu beachten. Verpackte Waren für den Einzelhandel müssen klar und deutlich Angaben auf Vietnamesisch aufweisen. Die Schriftgröße ist hierbei vorgegeben. Anzugeben sind u.a. das Herstellungsland, Gewicht, Zusammensetzung sowie alle in Verbindung mit der Ware wesentlichen Merkmale. Gebrauchte Maschinen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Der Import von gebrauchten Unterhaltungsgeräten ist verboten. Bei pharmazeutischen Erzeugnissen bestehen ebenfalls besondere Vorschriften des Ministeriums für Gesundheit.
Warenmuster
Muster ohne Handelswert können bis zu 1.000.000 VND zollfrei eingeführt werden. Gleiches gilt für Muster, die zur Anbahnung von Lohnveredelungsaufträgen eingeführt werden. Ausstellungsmuster als Ausstellungs- und Messegut, die nicht zum Verbleib bestimmt sind, können vorübergehend mit einem Carnet A.T.A. eingeführt werden.
"Made in Germany"-Warenmarkierung
Sind nicht vorgeschrieben. Allerdings ist die Einfuhr ausländischer Waren verboten, wenn sie selbst oder ihre Verpackung eine Bezeichnung tragen, die den Anschein entstehen lässt, dass es sich fälschlicherweise um eine Ware vietnamesischen Ursprungs handelt. Da Vietnam Mitglied des Madrider Abkommens ist, sind alle Angaben und Zeichen auf Waren untersagt, die hinsichtlich des Ursprungs bei den beteiligten Verkehrskreisen einen irreführenden Eindruck erwecken können.
Verpackungen
Bei Holzverpackungen ist der ISPM Nr. 15 Standard einzuhalten.
Zoll
Seit dem 1. August 2020 ist ein Freihandelsabkommen zwischen Deutschland und Vietnam in Kraft. Dadurch können die meisten Waren zollbegünstigt oder teilweise sogar zollfrei nach Vietnam exportiert werden. Beispielsweise sind fast alle Maschinenexporte seit dem Inkrafttreten zollfrei, für Motorräder und Autos verringert sich der Zollsatz über die nächsten 7 bzw. 10 Jahren bis auf 0%. Weitere Informationen zum Abkommen finden Sie hier und auf den Seiten der EU-Kommission.
Seit 2007 hat Vietnam ferner die meisten seiner Zollsätze dem Common Effective Preferential Tariff-Schema (CEPT) angeglichen. Vietnam ist weiterhin Mitglied der ASEAN (Association of South East Asian Nations) und der ASEAN Free Trade Area (AFTA) und profitiert dadurch im Inner-ASEAN-Handel von den Liberalisierungen der ASEAN-Staaten untereinander sowie von den Freihandelsabkommen, die ASEAN mit anderen Staaten wie China und Indien abgeschlossen hat. Seit 2020 ist Vietnam Vertragspartner im Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP) zwischen 10 ASEAN-Ländern und 5 ASEAN-Dialogpartnern (Australien, China, Japan, Südkorea, Neuseeland) – RCEP trat zum 1.1.2022 in Kraft.
Zollbehandlung nicht abgeholter Waren
Nicht termingemäß abgenommene Waren können binnen 30 Tage nach Löschung innerhalb des Zollgebietes des Ankunftshafens in dortigen Lagerräumen oder am Kai verbleiben. Für leicht verderbliche Waren gilt dies nur für 48 Stunden. Nach Verstreichen der Frist werden die Waren beschlagnahmt und unter Verfügungsgewalt der vietnamesischen Regierung gestellt. Es ist möglich, dass nicht abgenommene Waren innerhalb von 6 Monaten unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei wieder ausgeführt werden. Dafür muss allerdings ein entsprechender Antrag auf Ausfuhrgenehmigung gestellt werden.