07.11.23
Mexiko: Anhebung von Drittlandszöllen
In Mexiko sind die Importzölle für zahlreiche Waren auf 15 Prozent bzw. 25 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme ist bis Ende Juni 2025 befristet (PDF-Datei · 533 KB) (Amtsblatt Mexiko).
Wichtig: Das betrifft nur die normalen Drittlandszölle (MFN oder WTO-Zölle). Zollreduktionen auf der Basis von Handelsabkommen (EU-Mexiko oder USMCA) bleiben erhalten. Damit wird die Nutzung des Handelsabkommens EU-Mexiko und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise (Ursprungserklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1) wichtiger:
- Falls bislang auf die Nutzung des Abkommens verzichtet worden ist, weil die Ware bislang im mexikanischen Tarif zollfrei war, könnte sich die Nutzung nun lohnen.
- Falls der Direkttransport EU-Mexiko nicht möglich ist, sollte für den Transit durch die USA über ein zollrechtliches Versandverfahren nachgedacht werden.
Die aktuellen mexikanischen Zollsätze (MFN und EU) sind in der Datenbank Access2Markets eingepflegt. Die Regelungen des Handelsabkommens EU-Mexiko finden sich im Präferenzportal des Zolls (Quelle: IHK Stuttgart).