25.11.2021

Brasilien: Carnet-Betrieb endet am 31.12.2021

Der Betrieb des Carnet ATA in Brasilien endet am 31. Dezember 2021 und wird nicht mehr erneuert. Nach diesem Stichtag ist die Ausstellung von Carnets für Brasilien nicht mehr möglich und vor dem Stichtag ausgestellte Carnets werden ab dann in Brasilien nicht mehr akzeptiert.
Die Internationale Handelskammer (ICC) informiert, dass laut einer Mitteilung der Confederação Nacional da Indústria (Brasilianischer Nationaler Industrieverband (CNI)) vom 4. November 2021, das von der brasilianischen Regierung erteilte Mandat als Nationaler Bürgschaftsverband in Brasilien am 31. Dezember 2021 endet und nicht mehr erneuert wird. Seine Erklärung lautet wie folgt:
Der nationale brasilianische Industrieverband (CNI) wird den Betrieb der Carnets ATA in Brasilien nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr fortsetzen. Der von der Regierung delegierte Zeitraum war vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 und wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. (…).
Nach Angaben des brasilianischen Zolls hat dieser ein Ausschreibungsverfahren zur Auswahl seiner nationalen bürgenden Organisation (NGA) eingeleitet, das jedoch erfolglos war. Der brasilianische Zoll wird noch in diesem Monat eine Mitteilung mit Klarstellungen und Leitlinien für nicht abgelaufene Carnets herausgeben.
Ab dem 1. Januar 2022 können keine ATA-Carnets mehr für Brasilien ausgestellt werden und Brasilien wird aus Feld P des ATA-Carnet-Deckblatts gestrichen. Inhabern von bereits ausgestellten Carnets wird empfohlen, die vom brasilianischen Zoll veröffentlichte Mitteilung zu beachten.
Der brasilianische Zoll hat mitgeteilt, dass er nach dem 31. Dezember 2021 KEINE ausländischen Carnets ATA für die vorübergehende Verwendung mehr annimmt; diese Regel gilt für ALLE Carnets ATA, die bereits vor dem 31. Dezember 2021 ausgestellt wurden. Nach dem 31. Dezember 2021 werden Carnets zur Regulierung einer bereits vor dem 31. Dezember 2021 gewährten vorübergehenden Verwendung akzeptiert. Die Haftung des brasilianischen bürgenden Verbandes für Carnets ATA, die bereits vor dem 31. Dezember 2021 in Brasilien zugelassen wurden, bleibt unverändert.
Quelle: DIHK