International

Arbeitsrecht in Großbritannien

Einführung

Das britische Arbeitsrecht ähnelt zwar in vielen Aspekten dem deutschen, weist aber auch wesentliche Unterschiede auf. Es beruht auf einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie der fortlaufenden Rechtsprechung. Im Folgenden erläutern wir einige Eckpunkte, die für deutsche Unternehmen besonders relevant sein können.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Es ist jedoch ratsam, die Schriftform zu wählen, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss die wesentlichen Inhalte schriftlich zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Arbeitsvertrag kann unbefristet oder befristet sein. Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen müssen zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen beschäftigt werden. Befristungen sind bis zu einer Dauer von vier Jahren möglich. Besteht die Befristung länger und es ist kein objektiver Grund dafür nachweisbar, wandelt sich das befristete in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis um.

Probezeit

Es kann eine Probezeit von bis zu sechs Monaten Dauer vereinbart werden. Während der Probezeit kann die Kündigungsfrist auf zumindest eine Woche verringert werden.

Vergütung

Im Vereinigten Königreich gilt ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf. Für jüngere Beschäftigte und Auszubildende gelten geringere Mindestlöhne. Die aktuellen Mindestlohnsätze werden von der britischen Regierung hier veröffentlicht.
Es ist in Großbritannien nicht unüblich, eine variable Vergütung zu vereinbaren. Die Höhe und die Bedingungen für die Auszahlung sollten jedoch vertraglich präzise geregelt werden.
Für die Bezahlung von Überstunden gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass der durchschnittliche Stundenlohn für die tatsächlich gearbeitete Zeit unterhalb des Mindestlohns liegt.

Arbeitszeit

Die maximal zulässige Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden im Durchschnitt über einen Zeitraum von 17 Wochen. Jedoch kann eine höhere Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis vereinbart werden.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Ruhepause von mind. 20 Minuten nach mehr als sechs Stunden Arbeit an einem Tag, auf elf Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen und auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden jede Woche oder 48 Stunden alle zwei Wochen.

Urlaub

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf 5,6 Wochen Urlaub im Jahr. Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 5-Tage-Arbeitswoche ergibt dies 28 Urlaubstage im Jahr, für Teilzeit- und unregelmäßig Beschäftigte entsprechend weniger. Höhere Urlaubsansprüche können natürlich vertraglich vereinbart werden.

Beendigung des Arbeitsvertrags / Kündigung

Die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag richten sich für den Arbeitgeber nach der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit des Arbeitnehmers und sind folgendermaßen gestaffelt:
  • eine Woche bei einer Beschäftigungsdauer zwischen einem Monat und zwei Jahren
  • eine Woche pro Beschäftigungsjahr bei einer Beschäftigungsdauer zwischen zwei und zwölf Jahren
  • zwölf Wochen bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als zwölf Jahren
Der Arbeitnehmer dagegen kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag immer mit einer Frist von einer Woche kündigen.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist rechtswidrig, wenn kein ausreichender Grund vorliegt und das vorgesehene Verfahren nicht eingehalten wurde. Ausreichende Gründe können im Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers liegen oder betriebsbedingt sein. Bei einer rechtswidrigen Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung bzw. Abfindung. Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer immer Anspruch auf eine Abfindungszahlung, sofern ihm der Arbeitgeber keinen angemessenen anderen Arbeitsplatz anbietet.