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RO e-Transport zur Überwachung des Straßengüterverkehrs
Das rumänische Finanzministerium überwacht über die nationale Steuerverwaltung und die rumänische Zollbehörde den Warentransport auf dem nationalen Territorium über das System "RO e-Transport". Auch intermodale Bahntransporte sind davon betroffen, wenn die anschließende Strecke innerhalb Rumäniens auf der Straße zurückgelegt wird.
Das Verfahren selbst trat am 15. Dezember 2023 in Kraft, die Strafen bei Nichteinhaltung werden ab dem 1. Juli 2024 verhängt. Bußgelder zwischen 20.000 RON (~4.000 EUR) und 100.000 RON (~20.000 EUR) zuzüglich des Warenwerts sind möglich.
Es gilt mittlerweile grundsätzlich für alle internationalen Produktlieferungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen ab 2,5-Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht sowie bei Vorliegen einer der beiden Eckdaten:
- Fracht > 500 kg Bruttogewicht
- Warenwert > 10.000 Lei (ca. 2.000 EUR)
Der rumänische Geschäftspartner, d. h. der in Rumänien Steuerpflichtige, ist für die Anmeldung und korrekte Abwicklung gegenüber den lokalen Behörden verantwortlich. Er meldet den Transport und beantragt den UIT-Code.
Die Registrierungsnummer muss über das Internet-System "RO e-Transport" der Steuerbehörde beantragt werden. Sie ist nur 5 Kalendertage gültig (15 Kalendertage bei innergemeinschaftlichen Transporten). Die Steuerbehörde verlangt, dass die Daten im System zu 100% mit der Realität übereinstimmen; Änderungen müssen sofort im "RO e-Transport"-System aktualisiert werden, bevor das Fahrzeug nach Rumänien einfährt.
Die UIT-Nummer muss vor Beginn des Transports in Rumänien vorliegen (spätestens vor dem Grenzübertritt!). Die UIT-Nummer kann maximal drei Kalendertage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten mitgeteilt werden (CMR, Spediteur, Käufer/Verkäufer, Händler). Die Systemunterstützung kann die Relevanz für das "RO e-Transport"-System nur auf Lieferungsebene entscheiden - wenn aufgrund der konsolidierten Belastung die Freigrenze überschritten wird, wird dies vom EKAER-Team manuell überwacht. Das bedeutet: KEINE UIT-Nummer - KEIN Versand.
Kürzliche Änderungen, die Ausnahmen von der Meldepflicht vorsehen, sind der Transport von Gütern durch Kurierdienste. Demnach ist der Transport durch zugelassene Postdienstleister in Postpaketen mit einem Höchstgewicht von 31,5 kg von der Meldepflicht ausgenommen.
Nur teilweise Aussetzung der Sanktionen bis Jahresende 2024
Entgegen einiger Pressemeldungen, denen zufolge die Schonfrist für Geldstrafen für alle Unternehmen bis Ende 2024 verlängert würde, gibt es derzeit von offizieller Seite lediglich als einzig bestätigte Änderung eine Verlängerung für jene Unternehmen, die als Authorised Economic Operator (AEO) zertifiziert sind. Es handelt sich hierbei in der Regel um größere Unternehmen mit entsprechend wiederkehrenden Auslandslieferungen. Somit sind Geldstrafen aktuell für alle Arten von Gütern prinzipiell in Kraft. Nur Unternehmen mit AEO-Zertifikat, die andere Güter als solche mit hohem Steuerrisiko befördern, werden bis 1. Januar 2025 noch nicht sanktioniert.
Liste der Waren, die dem Überwachungssystem unterliegen
Transportbewegungen über 500 kg oder mit einem Handelswert von + 10.000 RON (~2.000 EUR) für unten aufgeführte Waren unterliegen der Meldepflicht im "RO e-Transport" System für nationale und internationale Straßentransporte:
- Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die unter die KN-Codes 0701 bis einschließlich 0714 fallen
- Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen, die unter die KN-Codes 0801 bis einschließlich 0814 fallen
- Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig der KN-Codes 2201 bis 2208 einschließlich
- Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement der KN-Codes 2505 und 2517
- Bekleidung und Bekleidungszubehör der KN-Codes 6101 bis 6117 einschließlich, aus Gewirken oder Gestricken
- Bekleidung und Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken, der KN-Codes 6201 bis 6212 einschließlich und der KN-Codes 6214 bis 6217 einschließlich
- Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile dieser Waren der KN-Codes 6401 bis 6405 einschließlich
- Gusseisen, Eisen und Stahl, die unter die KN-Codes 7213 und 7214 fallen
- Genießbares Fleisch und genießbare Organe, die unter die KN-Codes 0201 bis einschließlich 0210 fallen *
- Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, die unter die KN-Codes 1604 und 1605 fallen *
- Milch, Milcherzeugnisse, Vogeleier, natürlicher Honig und genießbare Erzeugnisse tierischen Ursprungs der KN-Codes 0401 bis einschließlich 0410*
- Unverarbeiteter oder unverarbeiteter Tabak und Tabakabfälle der KN-Codes 2401 *
- Anderer verarbeiteter Tabak, Tabakersatzstoffe, -auszüge und -essenzen der KN-Codes 2402 bis einschließlich 2404 *
* Ergänzung der KN-Codes nach eigenen Recherchen auf www.taricsupport.com
Das "RO e-Transport" überwacht jedoch den nationalen Straßentransport von Waren mit hohem steuerlichen Risiko und den internationalen Straßentransport von Waren (unabhängig davon, ob die Waren unter die Kategorie der Waren mit hohem steuerlichen Risiko fallen oder nicht).
Rollen und Verantwortlichkeiten
Die folgenden Benutzer sind verpflichtet, die Waren im System "RO e-Transport" anzumelden:
- der in der Einfuhrzollanmeldung eingetragene Empfänger oder der in der Ausfuhrzollanmeldung eingetragene Versender, wenn es sich um Waren handelt, die Gegenstand von Einfuhr- oder Ausfuhrvorgängen sind;
- der rumänische Begünstigte, wenn die beförderten Waren in einem EU-Land erworben wurden;
- der rumänische Lieferant, wenn die beförderten Waren in ein EU-Land geliefert werden;
- der Eigentümer des Lagers, wenn es sich um Waren im Transit handelt, die Gegenstand der Transaktion innerhalb der EU sind, und zwar sowohl für Waren, die auf rumänischem Hoheitsgebiet zur Lagerung oder zur Erstellung einer neuen Sendung aus einer oder mehreren Warensendungen entladen werden, als auch für Waren, die nach der Lagerung oder nach der Erstellung einer neuen Beförderung auf dem nationalen Hoheitsgebiet aus einer oder mehreren Warensendungen verladen werden.
Folgende Angaben sind im System "RO e-Transport" zu machen:
Angaben zum Absender und zum Empfänger, die Bezeichnung, die Merkmale, die Mengen und der Wert der beförderten Güter, die Orte der Be- und Entladung und die Angaben zu den verwendeten Transportmitteln sowie der generierte UIT-Code.
Weitere Gesetzesnovelle hinsichtlich des RO e-Transport Systems
Die – am 30.04.2024 im rumänischen Amtsblatt veröffentlichte – Regierungseilverordnung Nr. 43/2024 führt eine weitere Novelle des RO e-Transport-Systems ein. Darin werden in Bezug auf die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern, unabhängig von der Art der jeweiligen Waren, weitere Nutzerkategorien hinzugefügt, die verpflichtet sind, die Beförderung im RO e-Transport System anzumelden. Ebenso werden neue Ausnahmen von der Meldung im RO e-Transport-System eingeführt sowie Änderungen hinsichtlich der Anwendung von Sanktionen vorgenommen. Die Änderungen finden Sie hier
IHK | AHK | WKO | 04.07.2024