Taiwan
Recht und Steuern
Taiwan ist ein Rechtsstaat nach westlichem Vorbild und hat ein demokratisches Regierungssystem. Es gibt Gesetze die sowohl Marken- als auch das Patentrecht einschließen. Trotz der geografischen wie kulturellen Nähe, bietet das Land im Gegensatz zu China verstärkt Rechtssicherheit und internationale Standards. Aufgrund der Sprache und zahlreicher Abkommen, die den Handel zwischen Taiwan und China regeln, bietet der Inselstaat für deutsche Unternehmen viel Potential.
Gesellschaftsrecht
Das taiwanische Gesellschaftsrecht ist in Anlehnung an die deutsche Rechtsordnung geschaffen worden und wurde in den vergangenen Jahren stets überarbeitet.
Grundsätzlich können Investoren in allen Branchen in Taiwan investieren, wobei keine Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Investoren gemacht werden. Es gibt nur einige Bereiche in denen ein ausländisches Engagement verboten ist. Diese sind in der Negativliste der Investment-Kommission des Ministry of Economic Affairs (MOEA) aufgeführt. Dabei handelt es sich meist um Bereiche der nationalen Sicherheit.
Ausländische Unternehmen können in Taiwan sowohl Firmen gründen, als auch Anteile an bereits bestehenden Unternehmen erwerben.
Gesellschaftsformen
Das Investitionsrecht kennt verschiedene Gesellschaftsformen, die im Folgenden kurz vorgestellt werden:
- die Unlimited Company, welche mit der OHG vergleichbar ist, sowie die Unlimited Company with Limited Liability vergleichbar mit der KG
- die Limited Company, als Equivalent zur GmbH in Deutschland. Erlaubte Handlungsfelder sind Produktion, Absatz und Handel. Bei einer Limited Company besteht die Möglichkeit, diese auch als eine Ein-Mann-Gesellschaft zu gründen
- die Company Limited by Shares, welche mit einer Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Recht vergleichbar ist.
Zweigniederlassung/Branch
Ferner können in Taiwan auch Branches bzw. Zweigniederlassungen gegründet werden. Diese sind eher bei Dienstleistungsunternehmen anzutreffen, während Fertigungsfirmen auf die Gestalt einer Tochtergesellschaft zurückzugreifen pflegen. Zweigniederlassungen dürfen nur im Handel und Vertrieb innerhalb Taiwans aktiv werden. Die Zweigniederlassung bleibt in Taiwan Bestandteil der ausländischen Firma. Steuerrechtlich ist zu beachten, dass sie Geschäftseinkommensteuer zu entrichten hat. Sie gilt nämlich als Betriebsstätte und sie stellt Mehrwertsteuern in Rechnung. Nach ihrer Registrierung sind Zweigniederlassungen Inhaber von Rechten und Pflichten wie eine inländische juristische Person, sofern nicht bestimmte Einschränkungen vorgesehen sind. Taiwan verlangt nicht, dass ein Niederlassungsleiter taiwanischer Staatsangehörigkeit ist. Er kann also auch ein Ausländer sein.
Zweigniederlassungen benötigen eine sog. Geschäftsgenehmigung (Business License). Bei Ein- und Ausfuhrgeschäften sind sie im Amt für Außenhandel (Board of Foreign Trade) einzuschreiben. Zunächst aber haben sie sich beim Wirtschaftsministerium (MOEA) zu registrieren.
Repräsentanz
Ebenso ist es möglich, Repräsentanzen in Taiwan zu eröffnen. Hierzu müssen interessierte um eine staatliche Genehmigung beim MOEA nachsuchen, die ca. 3 Tage in Anspruch nimmt. Eine Mindestkapitalanlage wird bei der Gründung eines Vertretungsbüros nicht gefordert. Vertretungsbüros dürfen keine gewinnerzielenden Geschäfte tätigen, erlaubt sind lediglich Verträge aushandeln, Angebote unterbreiten, Rechtsstreitigkeiten und Beschaffungsaktivitäten. Eine Unternehmenssteuer gibt es für sie nicht, ebenfalls wird keine eigene Buchhaltung verlangt. Für den Verkauf von Erzeugnissen bieten Vertretungsbüros einen ersten Markteinstieg, als Einkaufsbüro empfiehlt sich hingegen eine längere Nutzung dieser unternehmerischen Rechtsform.
Die in Taiwan üblichsten Gesellschaftsarten sind die der Limited Company und die der Aktiengesellschaft (Company Limided by Shares). Die großen Handels- und Industriegesellschaften Taiwans sind meist Companies Limited by Shares.
Steuern
Für heimische und ausländische Unternehmen gelten gleiche Steuergesetze. Die Körperschaftssteuer beträgt meist 20% ab einem Einkommen über 120.000 NT$. Weiterhin ist eine VAT (Value Added Tax) zu entrichten, welche das taiwanesische Äquivalent zur Umsatzsteuer darstellt. Der Basissatz beträgt derzeit 5%. Allerdings gelten für einige Warengruppen und Dienstleistungen Abweichungen in der Spanne zwischen 0% - 25%. Jeder Verkauf von Waren sowie Werkleistungen unterliegen der Umsatzsteuer.
Weitere Steuern die anfallen können sind unter anderem Quellensteuer, Stamp Tax (Stempelsteuer), Deed Tax, Commodity Tax oder House Tax.
Für Unternehmen die in speziellen Bereichen wie zum Beispiel Entwicklung und Forschung in Taiwan investieren, sind diverse Steuererleichterungen möglich.
Für Unternehmen die in speziellen Bereichen wie zum Beispiel Entwicklung und Forschung in Taiwan investieren, sind diverse Steuererleichterungen möglich.
Seit dem 1. Januar 2013 ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Taiwan in Kraft. Geregelt werden in dem Abkommen auf deutscher Seite die Einkommens-, die Körperschafts- die Gewerbe-, und die Vermögenssteuer. Auf taiwanischer Seite fallen unter das Vertragswerk die von gewinnorientierten Unternehmen erhobene Einkommensteuer, die von natürlichen Personen erhobene konsolidierte Einkommensteuer sowie die einkommenssteuerliche Basissteuer auf taiwanischer Seite. Das DBA entspricht weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren werden in Zukunft mit maximal 10 % besteuert. Anwendung findet das Abkommen auch bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, indem das Gebiet besteuert wird, in dem der Veräußerer ansässig ist. Mithilfe des Anrechnungsverfahrens wird die Doppelbesteuerung insgesamt vermieden. Das bedeutet, dass die taiwanesische Steuer auf die deutsche inländische Steuerschuld angerechnet wird. Abweichend vom OECD-Musterabkommen ist die Definition der Betriebsstätte. Denn nach dem neuen DBA gehören dazu auch Bauausführungen oder Montage und Dienstleistungen, die über sechs Monate andauern.