HONGKONG
Recht und Steuern
Hongkong besitzt ein sehr gutes Rechtssystem, welches westlichen Standards äußerst nahe kommt. Chinesische Gesetze haben in der einstigen Kolonie, mit Ausnahme der Außenpolitik und der Verteidigungspolitik des Landes, keine Geltung. Somit bietet Hongkong in Bezug auf Rechtssicherheit bei Investitionen und internationalen Geschäften aktuell noch bessere Rahmenbedingungen als es derzeit auf dem Festland der Fall ist.
Status der Sonderverwaltungszonen
Eine Sonderverwaltungszone ist eine Einheit der administrativen Gliederung der Volksrepublik China. Momentan gibt es zwei Sonderverwaltungszonen, Hongkong und Macao, mit jeweils einem Chefadministrator (Chief Executive) als Regierungschef.
Sonderverwaltungszonen wurden auf Basis des Artikel 31 der Verfassung der Volksrepublik China eingerichtet. Dieser Artikel erlaubt es dem Volkskongress, Sonderverwaltungszonen zu gründen und diese mit einem Grundgesetz, einem hohen Maß von innerer Autonomie, sowie einem eigenen politischen und wirtschaftlichen System auszustatten.
Das Prinzip "Ein Land, zwei Systeme" (yì gúo liǎng zhì), auf welchem die Sonderverwaltungszonen beruhen, wurde von Deng Xiaoping entwickelt. 1984 erläuterte er es in einer Rede vor Hongkonger Persönlichkeiten. Ein Land bedeute die Volksrepublik China, und die Sonderverwaltungszone gelte als eine lokale Regierung im Rahmen der Volksrepublik China. In der gleichen Rede erläuterte Deng auch das Prinzip der Verwaltung Hongkongs durch Hongkonger. Demnach wolle Peking keine Funktionäre in die Regierung der Sonderverwaltungszone entsenden, sondern nur Truppen als Symbol der staatlichen Souveränität in der damaligen Kronkolonie stationieren.
Die Sonderverwaltungszonen haben, obwohl sie keine souveränen Staaten sind, eigene Zollverwaltungen und eine eigene Handelspolitik. Sie sind auch für sich selbst Mitglieder der WTO.
CEPA (Closer Economic Partnership Arrangement)
Am 1. Januar 2004 trat das zwischen Hongkong und China geschlossene Handelsabkommen "Vereinbarung über eine engere wirtschaftliche Partnerschaft" in Kraft. Im Rahmen dieses Abkommens gelten Zollerleichterungen für die Einfuhr von Waren aus Hongkong nach China. Zwischen Festlandchina und Macao besteht eine annähernd inhaltsgleiche Vereinbarung.
In den vergangenen Jahren wurden in mehreren Zusatzvereinbarungen (CEPA II-X) Erweiterungen des Abkommens für verschiedene Sektoren vereinbart. So wurden zum 1. Januar 2007 15 Liberalisierungsmaßnahmen in 10 Dienstleistungsbereichen veranlasst: Rechtsberatung, Tourismus, Baugewerbe, Informationstechnologie, Messeorganisation, audiovisuelle Medien, Einzelhandel, Vertrieb und Luft- und Landtransport. Unter anderem ist es Hongkonger Anwälten unter bestimmten Umständen möglich, in der VR China zu praktizieren. Hongkonger Reisebüros können in der VR China ihre Dienstleistungen anbieten. Außerdem wird die Kooperation beim Schutz von geistigem Eigentum verstärkt. Im Rahmen von CEPA wird des Weiteren eine gegenseitige Anerkennung von Fachqualifikationen gefördert.
Am 29. Juli 2008 wurde mit CEPA V eine weitere Phase von CEPA unterzeichnet. Damit umfasst CEPA weitere 29 Liberalisierungsmaßnahmen in 17 von 40 Dienstleistungsbereichen. Gleichzeitig wurde ein Maßnahmenpaket zur Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit der Provinz Guangdong „Cooperation Measures with Guangdong” vereinbart.
CEPA stärkt die wirtschaftliche Verbindung zwischen Hongkong und dem Festland. Insbesondere die Liberalisierungen im Dienstleistungssektor sind für die dienstleistungsorientierte Wirtschaft Hongkongs von großem Nutzen. Viele der Liberalisierungsmaßnahmen werden im Rahmen eines WTO-Abkommens auch anderen Ländern gewährt, meist jedoch in schwächerer Form. Ein Fortschreiten der wirtschaftlichen Integration in den folgenden Jahren ist zu erwarten. Die CEPA-Vereinbarungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch für deutsche Unternehmen interessant sein, die sich in Hongkong und Festlandchina engagieren. Von den jüngsten Liberalisierungsschritten, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind, profitieren vor allem in Hongkong ansässige Dienstleistungsunternehmen. Sämtliche in Hongkong produzierten Erzeugnisse dürfen zollfrei nach China exportiert werden. Seit 2004 gilt dieses Vorrecht für rund 90% der in Hongkong hergestellten Waren. In Hongkong ansässige Unternehmen aus 11 Dienstleistungsbranchen können neu auch in China weitgehend ohne Beschränkungen tätig werden. Für in Hongkong ansässige Unternehmen, die nach China expandieren wollen, sind auch in den Bereichen Tourismus, Bankwesen und Messewesen Erleichterungen vorgesehen.
In den vergangenen Jahren wurde CEPA immer weiter intensiviert. Alle Verträge und das neuste Abkommen sowie die daraus entstehenden Veränderungen können Sie hier einsehen.
Neben dem CEPA-Abkommen, welches eine starke wirtschaftliche Verzahnung mit dem Festland zum Ziel hat, wird Hongkong immer mehr als Offshore-Region für den Handel mit chinesischen Renminbi genutzt.
Gesellschaftsrecht
Hongkong gilt als eines der liberalsten Wirtschaftssysteme der Welt und besitzt kaum Marktzugangsbeschränkungen. Dies gilt spiegelt sich ebenfalls im Investitionsrecht nieder. Zwar gibt es keine Investitionsanreize, jedoch locken niedrige Steuersätze sowie ein positives Investitionsklima. Grundlage des Gesellschaftsrechtes ist das Companies Ordinance.
Ausländische Unternehmen können in Hongkong sowohl Firmen gründen, als auch Anteile an bereits bestehenden Unternehmen erwerben. Eine Gründung ist ohne Probleme möglich und zum Teil einfacher als in Deutschland. Das Investitionsrecht kennt verschiedene Gesellschaftsarten:
- Limited Company - hierbei existiert keine Mindestkapitalanforderung, jedoch müssen jährlich die Bilanzen an das Finanzamt gemeldet werden. Eine Kapitalgesellschaft kann von mindestens einer juristischen Person gegründet werden. Für einige Branchen wie Banken, Versicherungen und Rohstoffhändler etc. bestehen spezielle Regelungen.
- Sole Proprietorship - ist eine Art Einzelhandelsunternehmen. Hierfür ist eine Business Registration notwendig sowie ggf. etwaige Sonderregelungen für einige Branchen
- Partnership - die Personengesellschaft ist mit der in Deutschland bekannten GbR vergleichbar. Es kann bis zu 20 Gesellschafter geben. Auch kein eine Art Kommanditgesellschaft in Form einer Limited Partnership gegründet werden.
- Repräsentanz - ist dem Mutterunternehmen im Ausland untergeordnet und darf operativ nicht tätig werden, sondern nur in den Bereichen Marktrecherche, PR, Imagepflege etc. Eine Repräsentanz muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt angemeldet werden.
- Zweigniederlassung (Branch) - darf Verträge mit anderen Unternehmen abschließen, jedoch keine direkten Gewinne generieren. Ein Branch muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt angemeldet werden. Es handelt sich um keine rechtlich eigenständige Identität.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit gilt in Hongkong das angloamerikanische Recht Common Law. Dieses basiert nicht nur auf Gesetzen sondern auch auf Präzedenzfällen aus der Vergangenheit. Common Law gilt sowohl für das Öffentliche Recht, das Strafrecht, als auch das Zivilrecht. Gerichtsverfahren sind meist auf internationalem Standard und gelten als Fair und zuverlässig. Sollte es einmal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, so empfiehlt sich das Schiedsgericht. Die neue Arbitration Ordinance trat am 01.06.2011 in Kraft und verspricht eine erleichterte Durchführung von Schiedsverfahren für Unternehmen und andere Akteure. Durch die Änderung sind nun die UNCITRAL-Regeln auf nationale und internationale Schiedsverfahren anwendbar. Internationale Schiedssprüche werden in Hongkong anerkannt und auch vollstreckt.
Ebenfalls hat Hongkong die meisten internationalen Verträge zu gewerblichen Schutzrechten unterzeichnet. Patente sowie Marken können registriert werden.
Steuern
Hongkong hat eines der liberalsten Steuersysteme der Welt. Das allgemeine Steuerrecht der VR China ist in Hongkong nicht gültig. Die Körperschaftssteuer beträgt 16,5 %, während die Einkommenssteuer 15% beträgt. Jedoch fließen nur Einkünfte, die in Hongkong selbst erwirtschaftet wurden, mit in die Bemessungsgrundlage. Dividenden und Zinsen werden nicht besteuert. Lizenzzahlungen unterliegen in der Regel 30% der Einkünfte einer Quellenbesteuerung mit dem derzeitigen Steuersatz von 16,5%. Somit liegt die effektive Quellensteuerbelastung bei 4,95 %.
Zu beachten ist die Stempelsteuer, die auf bestimmte amtliche Dokumente erhoben werden. Dafür entfällt die Mehrwertsteuer, die es in Hongkong in dieser Form nicht gibt.
Steuerliche Vorteile lassen sich aber mit einigen Fördermaßnahmen erzielen. So können die Ausgaben für Forschung & Entwicklung und die Anschaffungskosten für Patente und anderem geistigen Eigentum unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgezogen werden.
Hongkong ist somit ein hervorragender Investitionsstandort, der mit vielen Steueranreizen, gut ausgebauter Infrastruktur und wirtschaftlicher Entwicklung lockt.
Hongkong ist somit ein hervorragender Investitionsstandort, der mit vielen Steueranreizen, gut ausgebauter Infrastruktur und wirtschaftlicher Entwicklung lockt.