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Widerspruch - Chinese Trademark Review and Adjudication Board (TRAB)
Wenn eine Markenregistrierung in der ersten Prüfungsphase genehmigt und veröffentlicht wird, kann ein Inhaber des vorrangigen Rechts oder jemand anders ab dem Tag der Bekanntmachung und Feststellung dieser Marke innerhalb einer dreimonatigen Frist einen Widerspruch einlegen. Kommt kein Widerspruch, so wird die Marke registriert. Werden Widersprüche erhoben, muss das TRAB den Fall untersuchen und eine Verfügung treffen (Art. 33 Markengesetz). Wenn jemand herausfindet, dass die gleiche oder eine ähnliche Marke wie die eigene bald registriert wird, kann er einen Widerspruch innerhalb der obigen Frist vorlegen.
Im Falle eines Widerspruchs, der für eine vorläufig für gültig erklärte und im Amtsblatt veröffentlichte Marke erhoben wird, berücksichtigt das TRAB Tatsachen und Gründe, die von der Partei, die den Widerspruch erhebt, und der Partei, gegen die der Widerspruch erhoben wird, angegeben wurden. Es entscheidet nach einer Untersuchung und Überprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Frist des Amtsblatts über die Registrierung oder Nichtregistrierung und teilt dies der Partei, die den Widerspruch erhebt, und der Partei, gegen die der Widerspruch erhoben wird, schriftlich mit. Wenn eine Verlängerung der Frist unter besonderen Umständen erforderlich ist, kann mit Zustimmung der Behörde eine Verlängerung um sechs Monate gewährt werden.
Registranten wird eine Bescheinigung über die Registrierung der Marke ausgestellt und die registrierte Marke wird im Amtsblatt veröffentlicht. Wenn die Partei, die Widerspruch erhebt, mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sie beim TRAB gemäß den Bestimmungen von Artikel 44 und Artikel 45 dieses Markengesetzes die Nichtigkeit der registrierten Marke beantragen. Wenn das TRAB eine Entscheidung zur Nichteintragung trifft und die Partei, gegen die der Widerspruch erhoben wird, mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beim TRAB einen Antrag auf Überprüfung stellen. Das TRAB trifft innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Antragseingangs eine Überprüfungsentscheidung und benachrichtigt die Partei, die den Einspruch erhebt, und die Partei, gegen die der Einspruch erhoben wird, schriftlich. Wenn unter besonderen Umständen eine Verlängerung der Frist erforderlich ist, kann mit Zustimmung der Abteilung für Industrie und Handel des Staatsrates eine Verlängerung von sechs Monaten gewährt werden. Wenn die Partei, gegen die der Einspruch erhoben wird, mit der Entscheidung des TRAB nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung eine Klage bei einem Volksgericht einreichen. Das Gericht teilt der Partei, die den Widerspruch erhebt, mit, dass sie als Dritte in der Klage aufgeführt ist.
Wenn die Feststellung des Vorzugsrechts, die mit einer Überprüfung durch das TRAB gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes verbunden ist, auf dem Ergebnis der Verhandlung eines Rechtsstreits durch ein Volksgericht oder dem Ergebnis eines anderen derzeit von den Verwaltungsbehörden bearbeiteten Verfahrens beruhen soll, kann die Prüfung ausgesetzt werden. Das Prüfungsverfahren wird nach Beseitigung des/der Gründe für die Aussetzung wieder aufgenommen (Art. 35 Markengesetz).
Gebühren für einen Widerspruch:
Die reinen behördlichen Gebühren für einen Einspruch liegen bei 1.000 RMB (ca. 130 EUR), für einen Antrag auf Unwirksamkeitserklärung einer Markenregistrierung bei 1.500 RMB. Dazu kommen die erheblich höheren Anwaltskosten, Kosten für notwendige Übersetzungen etc.