Volksrepublik China - Handel

Dubiose Geschäftspraktiken in China

Unser Kompetenzzentrum China und die AHK Büros in China erfahren immer wieder von dubiosen Geschäftspraktiken aus China. Während unvermittelte Anfragen mit hohen Auftragsvolumina die bisher typischen Tricks darstellen, sind auch weitere Täuschungsvorgehen bekannt.
Weitere Informationen zu Täuschungsversuchen sowie einzelne Beispiele finden Sie untenstehend sowie auf der Internetseite der deutschen Botschaft in China. Wenden Sie sich bei Interesse an einer Geschäftspartner-Überprüfung gerne an die AHK China.

Dubiose Geschäftspraktiken im Onlinehandel mit elektronischen Bauteilen

In letzter Zeit erreichen das AHK Büro in Hongkong mehrfach Anfragen von Unternehmen aus Deutschland betreffend die Nichtleistung von ausstehenden Lieferungen durch vermeintliche Vertragspartner in Hongkong oder Festlandchina.
Bei der wiederkehrenden Betrugsmasche mit elektronischen Bauteilen bestellen deutsche Unternehmen über eine Website elektronische Bauteile ("electronic components"). Oft handelt es sich um Bauteile, die regulär weltweit schwer oder gar nicht zu liefern sind, auf der entsprechenden Website aber zum Kauf angeboten werden und vermeintlich vorrätig sind. Nach einer Bestellung liefern die Händler die bezahlte Ware nicht und sind nicht erreichbar. Eine Rechtsverfolgung ist angesichts der Auftragshöhe und der ggf. anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Prompte Bestellungen größeren Umfangs

In den Anfragen wird regelmäßig seitens der unter verschiedenen Firmennamen agierenden Absender eine konkrete Bestellung größeren Umfangs in Aussicht gestellt. Die Bestellung erfolgt in der Regel prompt nach Kontaktaufnahme und ohne nennenswerte Nachfragen oder Verhandlungen. Zur Besprechung und dem als wahrscheinlich dargestellten Abschluss eines entsprechenden Vertrages werden die deutschen Empfängerfirmen zugleich gebeten, kurzfristig nach China zu reisen.
Beispielsweise folgte in einem Fall ein deutsches Unternehmen dieser Aufforderung, woraufhin es dann auch zu einem Vertragsabschluss kam. Unmittelbar danach wurde dem deutschen Verkäufer von der chinesischen Seite nahegelegt, zur Feier der Vereinbarung in ein von der chinesischen Seite ausgesuchtes Restaurant zum Essen einzuladen. Die dabei angefallene und von der deutschen Seite beglichene Restaurantrechnung belief sich schließlich auf ca. zweitausend Euro, was weit über dem wahren Wert des Essen gelegen haben dürfte. Nach dem Essen ist es dem deutschen Unternehmen nicht mehr gelungen, Kontakt zu den vermeintlichen chinesischen Käufern aufzunehmen und der Vertrag wurde nicht umgesetzt. Der dem deutschen Unternehmer durch die Reise entstandene Schaden betrug mehrere tausend Euro.

In einem anderen Fall forderte der Vertreter des chinesischen Unternehmens vom deutschen Unternehmer, nachdem auch dieser der Einladung nach China gefolgt war, eine Kommissionszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Auch hier brach der Kontakt nach Zahlung des Betrages ab. Glücklicher verlief ein anderer Fall, bei dem der deutsche Unternehmer bereits vor der Reise aufgefordert wurde, 5.000,- Euro für die zu erwartende Restaurantrechnung mitzubringen, woraufhin das deutsche Unternehmen von der Reise Abstand genommen hat. Es wird von weiteren Fällen berichtet, in denen nicht Kommissionszahlungen oder Restaurantrechnungen bezahlt werden sollten, stattdessen aber teure Gastgeschenke von den deutschen Unternehmern abgefordert wurden.

Nicht nur Geschenke und Kommissionszahlungen sind das Ziel der Betrüger. Oft ist es auch der vom deutschen Geschäftspartner unterschriebene Vertrag, der in der Regel eine Klausel über eine Vorauszahlung enthält. Mit diesem Vertrag kann das chinesische Unternehmen dann die Landeswährung in USD oder EUR umtauschen, was sonst nicht so ohne weiteres möglich ist, da die chinesische Landeswährung nicht frei konvertibel ist.
Während bei den bisher üblichen Täuschungsversuchen deutsche Unternehmen in der oben beschriebenen Art und Weise zur vermeintlichen Vertragsunterzeichnung nach China eingeladen werden, treten in jüngster Zeit immer mehr Fälle auf, bei denen chinesische Geschäftsleute um eine Einladung nach Deutschland bitten. Der Hintergrund dieser Anfragen ist vermutlich darin zu sehen, dass die chinesischen Firmen eine Reise nach Deutschland unternehmen möchten und sich mit einer offiziellen Einladung die Gebühren bei einer chinesischen Reiseagentur sparen wollen. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die chinesischen Firmen mit einer offiziellen Einladung eine private Reise offiziell gestalten möchten, um dadurch die Reisekosten der Firma auferlegen zu können. Wenngleich selbstverständlich der Großteil geschäftlicher Anfragen aus China seriös sind, ist zu befürchten, dass berufsmäßig agierende Gruppen versuchen, ausländische Firmen zu betrügen. Zahlreiche Anfragen deutscher Firmen in letzter Zeit nannten identische Firmennamen oder Kontaktdaten, sodass die AHK-Büros in China dringend zur besonderen Vorsicht bei derartigen Anfragen raten. Da sich die Vorgehensweise häufig gleicht, soll Ihnen die nachfolgende Frageliste dabei helfen, entsprechenden Anfragen mit der gebotenen Vorsicht zu begegnen.
  1. Handelt es sich um einen Geschäftsabschluss mit hohem Auftragsvolumen auch im Verhältnis zu Ihrem Jahresumsatz? Kommt die Anfrage überraschend?
  2. Wurde Ihr Angebot sehr schnell und ohne nennenswerte Nachverhandlungen oder Forderungen nach Preisnachlass akzeptiert?
  3. Sind die Zahlungsbedingungen sehr günstig für Sie? (Vorauszahlung, frühe L/C Eröffnung)
  4. Benutzen die chinesischen Ansprechpartner E-mail Adressen von "Yahoo", "Hotmail", "163.com", "sohu.com" oder anderen kostenfreien Anbietern?
  5. Wird auf eine schnelle Vertragsunterzeichnung in China gedrängt?
  6. Erhielten Sie genaue Daten über die Bankverbindung des Geschäftspartners?
  7. Verläuft die Kommunikation mit den chinesischen Ansprechpartnern im Wesentlichen über E-mail, Fax und Mobiltelefonnummern (13...) oder
  8. Ist es Ihnen bisher gelungen, unter der von der chinesischen Seite angegebenen Festnetznummer jemanden zu erreichen?
  9. Verfügt das Unternehmen über einen eigenen Internetauftritt? Ist dieser auch auf Englisch verfügbar?
  10. Wurden technische Details / Spezifikationen besprochen?
  11. Haben Sie Informationen zum genauen Verwendungszweck bzw. dem Endkunden für Ihre Produkte erhalten?
Auch Täuschungsfälle im Bereich des Online-Shoppings sind keine Seltenheit. In diesen Fällen stoßen meist Einzelhändler oder Existenzgründer bei Internetrecherchen auf extrem günstige Angebote eines Online-Warenanbieters. Nach der Zahlung erhalten sie jedoch in der Regel Produktfälschungen oder überhaupt keine Waren. Auch die nachträgliche Geltendmachung eines vermeintlichen Exportzolles ist typischer Bestandteil dieser Vorgehensweise.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass es sich um eine Anfrage mit betrügerischer Absicht handelt, so empfiehlt es sich, das betreffende Unternehmen auf seine Existenz überprüfen zu lassen. Dies ist allgemein bei neuen Geschäftskontakten zu noch nicht persönlich bekannten chinesischen Unternehmen empfehlenswert.
Das AHK / IHK-Netzwerk unterstützt Sie hierbei gerne.

Ein "geheimes" China Projekt / “CEO-Fraud”

Diese recht neue Form der Täuschung ist komplex und sehr professionell. Allerdings scheint sich der hohe Aufwand in Bezug auf Gewinne in Millionen-Höhe zu rechtfertigen. Opfer werden hier meist Unternehmen mit einer etwas komplexeren Organisation aber mit weniger strikten Strukturen, also etwa größere KMU.
Im Vorfeld spähen die Täter die Interna einer Gesellschaft aus und identifizieren einen Mitarbeiter, der selbst in einer wichtigen Assistenz oder Weisungsempfänger Position ist, aber selbst keine große eigene Entscheidungsbefugnis hat. Dieser Mitarbeiter erhält dringende E-Mails – vermeintlich von einem der leitenden Manager der Gesellschaft (der zu dieser Zeit zumeist auf Geschäftsreise oder im Urlaub und damit nicht leicht erreichbar ist). Zur Rettung eines Geschäfts in China oder zur Sicherung einer Investition müsse unbedingt schnell ein großer Betrag nach China oder Hong Kong überwiesen werden. Da die Sache sehr vertraulich sei wird der Mitarbeiter zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet.
Im Laufe des Vorfalls melden sich bei dem Mitarbeiter der Firma vermeintliche externe Berater (diese Personen sprechen oft perfektes Deutsch), die die Transaktion betreuen, meist telefonisch, mit weiteren Details. Unter erheblicher Dringlichkeit werden die Autorisierungen für den Geldtransfer (etwa Überweisungsträger) mit den (gefälschten) Unterschriften der Firmen-Manager per E-Mail übersandt, welche der Mitarbeiter sodann zur Bank tragen soll (je nach Art der Zahlung und Stellung des Mitarbeiters gibt es hier unterschiedliche Spielarten).
Nach dem Geldtransfer verstummt die Kommunikation in den meisten Fällen, wobei auch Fälle bekannt sind, in denen nach erfolgreicher Überweisung versucht wurde auf gleichem Wege weitere Überweisungen auszulösen. Die Empfängerkonten wurden oft mit gefälschten Dokumenten von nicht (mehr) existierenden Unternehmen eröffnet und eine Identifizierung der Täter ist nicht leicht.
Nur wenn solche Zahlungen schnell erkannt werden, besteht eine Chance für die Bank die Auszahlung der Gelder an den Empfänger zu verhindern. Schützen kann man sich in solchen Fällen vor allem durch klare interne Strukturen, strenge Prozesse mit den befassten Banken, und ein System der Rückbestätigung bestimmter Entscheidungen.

Irreführung bei Geldüberweisungen

Seit geraumer Zeit häufen sich Informationen bezüglich falscher Kontoinformationen von Lieferanten.
Es scheint sich dabei um Hackerangriffe zu handeln, die per E-Mail gestellte Zahlungsanforderungen des Lieferanten abfangen und diese dann abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten.
So gab zum Beispiel eine deutsche Firma eine Bestellung bei einem südchinesischen Schmucklieferanten mit Firmensitz in Hongkong auf. Sie erhielt aber die Kontodaten eines komplett anderen Besitzers, auf dessen Konto der Rechnungsbetrag dann fälschlicherweise überwiesen wurde. Der Fehler wurde erst bemerkt, als das Unternehmen aus Hongkong beim deutschen Käufer wegen der noch ausstehenden Zahlung anfragte.
Folgendes sollte daher beachtet und geprüft werden:
  1. Stammt die Zahlungsforderung von der selben E-Mail-Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand?
  2. Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besondere Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-E-Mail-Verschlüsselung läuft.
  3. Stimmt der Name des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten erfolgen.
  4. Ist der Schreibstil der E-Mail auffällig anders?
  5. Deckt sich die (Proforma)-Rechnung mit der von der Firma verwendeten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse?
  6. Im Zweifelsfall sollte der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom Lieferanten unbedingt noch einmal telefonisch bestätigt werden.
Bei einer bereits getätigten Zahlung an ein falsches Konto sollte Kontakt mit der Bank aufgenommen werden. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich die Transaktion beispielsweise noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann in solchen Fällen leider selten helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann eventuell nur noch über eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden etwas erreicht werden.

Täuschung bei Zahlungsanforderungen

Bei verschiedenen Banken in Deutschland sind gefälschte Zahlungsaufträge aus China eingegangen, die mehrere zehntausend Euro von Konten heimischer Firmen auf chinesische Bankkonten transferieren sollten. Alle diese Täuschungsversuche haben gemeinsam, dass bei den Banken schriftliche Zahlungsaufträge eingegangen sind. Diesen Fällen waren zunächst seriös erscheinende Geschäftsanfragen aus Uganda vorausgegangen.
Die Firmen erhielten zunächst Kaufanfragen aus Uganda mit vergleichsweise handelsüblichen Beträgen und Warenmengen. Der vermeintliche Kunde forderte daraufhin eine Pro-forma-Rechnung an, wie sie im internationalen Geschäftsverkehr üblich ist. Auf dieser wurden zusätzlich jedoch die Unterschrift des Geschäftsführers sowie die Kontodaten abgefragt. In einem Fall wurde zusätzlich auf einem weiteren Formular die Unterschrift des Geschäftsführers verlangt. Wenig später erreichte die Hausbank der betroffenen Unternehmen eine schriftliche Zahlungsaufforderung, auf der die Unterschrift des Geschäftsführers täuschend echt imitiert worden war.
Die IHK rät zu erhöhter Wachsamkeit bei Anfragen aus Uganda und ggf. bei der Hausbank zu veranlassen, dass schriftliche Zahlungsaufträge nicht – oder nur nach Rückfrage – ausgeführt werden.

Einladung zur Vertragsunterzeichnung nach China

Wir hören immer wieder, dass chinesische Firmen Kontakt zu deutschen Firmen insbesondere im Konsumgüterbereich aufnehmen. Die Angebote der chinesischen Seite sind attraktiv. Zum Beispiel wurden im Herbst insbesondere deutsche Weinexporteure von chinesischen Firmen aus Kunming, China, kontaktiert. Die chinesische Firma war auf der Suche nach Weinexporteuren in Deutschland, die für die Herbst-Feiertage (Mondfest) einen Weinversand abwickeln.
Aktuell werden Hersteller von Konsumgütern für den Warenverkauf nach China kontaktiert. Kommunikation, Internetauftritt, Preisvorstellungen und Vertragsvorlage klingen seriös und realistisch. Für die Vertragsunterzeichnung besteht der chinesische Kunde auf einen Vor-Ort-Besuch der deutschen Firma in China und drängt die angereisten Firmenmitarbeiter in China teure Restaurantbesuche zu bezahlen oder „Geschenke“ im Wert von mehreren tausend Euro zu kaufen, mit der Begründung, dass die Abwicklung des Geschäfts auch mit den Behörden „rund“ läuft.

Täuschung bezüglich vermeintlicher Domainregistrierung

Des Öfteren erhalten deutsche Unternehmen von chinesischen Domainregistratoren unaufgefordert E-Mails. Oftmals handelt es sich dabei um Internetdomains mit der chinesischen Endung .cn, .asia, .hk oder .tw. Andere Endungen können allerdings nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.
Die unseriösen Registrierungsagenturen versuchen deutsche Firmen zur Registrierung ihrer Webseite in China zu bringen. Dabei gibt es unterschiedliche Täuschungsformen, von denen wir die zwei häufigsten hier aufführen:
  1. Die Domain-Agentur kontaktiert das deutsche Unternehmen ungefragt und teilt mit, dass ein chinesisches Unternehmen bereits einen Auftrag zur Registrierung einer Domain erteilt hat, welches den Firmennamen der deutschen Firma beinhaltet. Die vermeintliche Agentur bietet dann der deutschen Firma an, für sie "bevorzugt" die Domain zu reservieren.
  2. Bei der zweiten Variante registriert die Agentur den Domainnamen selbst und kontaktiert dann die betroffene deutsche Firma, um die vermeintliche Domain zu verkaufen.
Oftmals geben sich diese Agenturen auch als öffentliche Behörde aus und versuchen das Unternehmen unter Zeitdruck zu setzen, mit der Hoffnung einer voreiligen Reaktion seitens des Unternehmens. Den Agenturen geht es dabei um Einnahmen, denn wird ein Auftrag erteilt, entstehen meist hohe Hostingkosten.
Grundsätzlich sollte ein in China tätiges Unternehmen auch die Registrierung chinesischer Domains in Erwägung ziehen. Direkter Ansprechpartner in diesem Fall ist das China Internet Network Information Center (CNNIC), das zuständig für Domain-Namen mit der Ländererkennung .cn ist. Auch das AHK-Netzwerk in China kann Ihnen dabei behilflich sein.
Bei der Anmeldung von Domainnamen genießt der zeitlich erste Antragsteller Vorrang. Es sollte als erst einmal überprüft werden, ob ein Versuch zur Registrierung stattgefunden hat. Treten Domain-Streitigkeiten auf, gibt es laut GIC neben der gerichtlichen Klage die Optionen, sich (für .cn-Registrierungen) an das chinesische Schlichtungsorgan CIETAC in Peking oder (für .com-, .org- oder ähnliche Registrierungen) an das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Peking oder Hongkong zu wenden. Der Beschwerdeführer muss jedoch nachweisen, dass er im Gegensatz zum gegenwärtigen Domain-Inhaber ein rechtliches Interesse an der Eintragung und Nutzung des umstrittenen Namens hat.
Weil dies in der Praxis für deutsche Unternehmen in China zeitaufwändig und teuer werden kann, empfiehlt die AHK, den Domain-Namen in solchen Fällen lieber zu kaufen. Mit Hilfe der AHK ist dies deutlich günstiger als im Direktkontakt mit betrügerischen Firmen.

Konkrete Beispiele

2019 wurden vermehrt deutsche Firmen, v.a. im Bereich Konsumgüter, von chinesischen Firmen aus Kunming und Xi’an kontaktiert, um attrraktive Kaufverträge abzuschließen. Kommunikation, Internetauftritt, Preisvorstellungen und Vertragsvorlage klingen seriös und realistisch. Für die Vertragsunterzeichnung besteht der chinesische Kunde auf einen Vor-Ort-Besuch der deutschen Firma in China; unter dem Vorwand, dass das Geschäft komplex sei, der Vertrag persönlich unterzeichnet und notariell beglaubigt werden muss und/oder dass relevante Dokumente wie ein "product safety commitment letter" in Anwesenheit der chinesischen Behörden unterschrieben werden sollen.