Schutz des Geistigen Eigentums in China
Schutz geistigen Eigentums in der VR China
- 1. Einleitung
- 2. Allgemeine Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums
- 3. Registrierung geistigen Eigentums und zuständige Behörden
- 4. Registrierung von Marken
- 5. Registrierung von Patenten, Geschmacksmustern, und Gebrauchsmustern
- 6. Urheberrechte
- 7. Vorgehen bei fehlender Schutzrechtseintragung
- 8. Schutz der geistigen Eigentumsrechte auf Messen
- 9. Maßnahmen gegen Markenrechtsverletzungen und Patentverletzungen
- 10. Weitere Verfahrensmöglichkeiten bei Schutzrechtsverletzungen
- 11. Anlaufstellen für betroffene Unternehmen
1. Einleitung
Der Schutz geistigen Eigentums ist ein wichtiges Thema für das China-Geschäft. Der Handel mit gefälschten Produkten- viele aus China - wird auf etwa 2,5% des Welthandels geschätzt. Überlegungen zum Schutz sollten daher frühzeitig getroffen werden; v.a. wenn man bedenkt, dass man auch Opfer von Produkt- und Markenpiraterie werden kann, wenn man seine Produkte oder Dienstleistungen noch nicht in China anbietet oder produziert.
Die chinesische Regierung ist sich dem Problem der Produkt- und Markenpiraterie durchaus bewusst und hat die rechtliche Situation verbessert. Trotzdem bestehen im Bereich der Durchsetzung von Schutzrechten teilweise noch Probleme, aber Berichte von positiven Erfahrungen nehmen zu. Insbesondere bei Markenrechtsverletzungen haben betroffene Unternehmen vermehrt von Erfolgen bei der Durchsetzung ihrer Rechte berichtet.
Aufgrund der Kosten schrecken einige Unternehmen vor Schutzmaßnahmen zurück. Das Fehlen geeigneter Abwehrstrategien kann sich allerdings zu einer durchaus bedrohlichen Situation entwickeln, da Kopierer mittlerweile schon selbst kopiert werden. Somit entstehen gleich mehrere Wettbewerber. Auch werden bewusst bekannte und geschützte ausländische Technologien in China als Gebrauchsmuster angemeldet.
Da weltweit operiert wird, ist der entstandene Schaden nicht nur über den zurückgehenden Absatz zu definieren, sondern durch die zumeist mindere Qualität der Plagiate auch über den möglichen Reputationsverlust von Marke und Produkt. Überprüfen Sie, ob eventuelle eigene Produkte schon auf dem chinesischen Markt vorhanden sind, z.B. über einschlägige chinesische Internetseiten sowie Suchmaschinen (siehe Übersicht in der Rubrik Internet und Online Vertrieb).
Auch wenn es nicht „die Lösung“ sich vor Produkt- und Markenpiraterie zu schützen gibt, so kann man schon präventiv – bevor man in den chinesischen Markt einsteigt – einiges unternehmen, um Wirtschaftsspionage und damit auch Know-How Abfluss erheblich zu erschweren.
Im Folgenden haben wir gemeinsam mit der deutschen Auslandshandelskammer in China Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums sowie die wesentlichen Voraussetzungen zur Registrierung von Marken, Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmustern und die zuständigen Behörden zusammengestellt. Sie erfahren außerdem, wie man dagegen vorgeht, wenn geistiges Eigentum bereits von jemand fremden angemeldet wurde und wie die Verfahren zur Durchsetzung von angemeldeten Schutzrechten ablaufen.
Die hier getroffenen Aussagen beziehen sich allein auf die Volksrepublik China, und nicht auf Taiwan, Macau oder Hongkong. Umfangreiche Informationen zum Schutz geistigen Eigentums in Hongkong auf Englisch finden Sie hier.
2. Allgemeine Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums
- Allgemeine Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums
Achten Sie im rechtlichen Bereich auf eine Vertragsgestaltung (Geheimhaltungsklauseln, Wettbewerbsverbote, Vertragsstrafen, Schiedsklauseln etc.), mit der Ihr geistiges Eigentum bestmöglich geschützt wird. Dies gilt für Joint-Venture-Verträge ebenso wie für Verträge mit Lieferanten, Handelspartnern, Lizenznehmern, Arbeitsverträge etc. Im Hinblick auf den Schutz geistigen Eigentums (Know-How-Abfluss) ist es grundsätzlich ratsamer, ein 100%iges Tochterunternehmen in China zu gründen, als ein Joint Venture.Sollten Sie sich dennoch für ein Joint Venture entscheiden, dann achten Sie darauf, dass Sie nur mit seriösen Geschäftspartnern kooperieren. Führen Sie eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch (Eigentumsverhältnisse, Ziele etc.). Darüber hinaus sollten Sie sich ein Unternehmen auch persönlich anschauen und das Management des Geschäftspartners persönlich kennen lernen, bevor Sie mit einer Zusammenarbeit starten. Zudem ist es empfehlenswert den Geschäftspartner während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung zu beobachten, auch wenn man ihm grundsätzlich vertraut.Melden Sie Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster rechtzeitig an, um rechtliche Möglichkeiten zu haben. Ggf. sollten Sie alle essentiellen IP-Rechte katalogisieren und in China ebenfalls anmelden. Die Anmeldung sollte bestenfalls vom deutschen Unternehmen vorgenommen werden, um die Rechte zu besitzen.
Zusammenstellung und Bereithaltung wichtiger Dokumente
Die einzelnen Produkte und ihre Merkmale sowie alle relevanten Urkunden über Schutzrechts-Registrierungen, bereits erstrittene Urteile, Marktanteile, Umfang eigener Werbemaßnahmen, Informationen über Plagiate etc. sollten systematisch katalogisiert sein. Denn auch wenn Sie noch nicht von Produkt- und Markenpiraterie betroffen sind, sollten Sie darauf vorbereitet sein, die Verwaltungsbehörden ebenso wie Messebetreiber und Zoll für eine zügige Reaktion kurzfristig mit allen erforderlichen Informationen versorgen zu können.Eine umfangreiche Katalogisierung hilft darüber hinaus, das Vorhandensein von Schutzrechtsverletzungen überhaupt zu erkennen, und erleichtert zudem im Fall eines verwaltungs- oder zivilrechtlichen Verfahrens die Beweisführung. Beobachten Sie darüber hinaus den Markt jederzeit, um frühzeitig z.B. auf vorhandene Plagiate reagieren zu können.Mitarbeiterführung und Investitionsentscheidungen
Achten Sie darauf, dass kein Know-How-Abfluss durch eigene Mitarbeiter stattfindet. Sie sollten Ihre Mitarbeiter diesbezüglich schulen und eine hohe Fluktuation im Unternehmen durch monetäre und nichtmonetäre Anreize vermeiden.Auch Ihre IT-Sicherheit sollte gewährleistet sein. Eine Computer- und Internetsicherheitsstruktur sollte unter Einbeziehung der Mitarbeiter implementiert und durch Leitlinien zum Umgang mit Laptop, Smartphone, USB-Sticks oder Downloadprogrammen eindeutig geregelt werden.Bevor Sie Investitionsentscheidungen treffen, sollten Sie eine Analyse der Kosten eines möglichen IP-Verlusts je nach betroffener Technologie durchführen.Öffentlichkeitsarbeit
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit durch gezielte Werbekampagnen für das Original, in denen deutlich gemacht wird, dass vermeintlich billigere Nachahmungen den Kunden wegen mangelhafter Qualität im Ergebnis oft teurer zu stehen kommen. Dabei sollten Sie vor allem auch über etwaige Risiken aufklären, die von der Fälschung für die Sicherheit oder Gesundheit der Kunden ausgehen. Außerdem sollten Sie Kunden auf die Hauptmerkmale Ihres Produktes hinweisen, um es ihnen zu erleichtern, das Plagiat vom Original unterscheiden zu können.Produktsicherungsmaßnahmen
Sie sollten leicht kopierbare Teile ihres Produktes ausfindig machen und diese besonders schützen. Prüfen Sie, ob Sie Ihre Produkte mittels technischer Möglichkeiten „sicherer“ machen können. Hierfür können z.B. Holographie, Microtagant oder auch Biocodierungen sowie spezielle Beschriftungen in Betracht kommen. Eine solche technische Sicherung kann zudem bei der Identifikation von Fälschungen helfen bzw. den Nachweis von Fälschungen erleichtern. Außerdem kann sie abschreckend auf Fälscher und Händler wirken sowie eine lückenlose Überwachung der Liefer- oder Distributionskette erleichtern.Wenn Sie in China produzieren, lassen Sie möglichst mehrere Zulieferer Einzelteile produzieren statt vollständiger Produkte, um das erforderliche Know-How nicht an einer Stelle zu konzentrieren. Nach Möglichkeit sollten Sie die Endmontage im eigenen Haus ausführen. Geben Sie keine Originale und technischen Zeichnungen an Dritte heraus, insbesondere nicht bei sensiblen Produkten (ggf. Muster oder gekennzeichnete Kopien).Produktion und Lieferkette
Beschränken Sie die Produktion in China auf Vorprodukte und fertigen anspruchsvolle, wichtige Komponenten in Deutschland. Diversifizieren Sie Ihre Lieferanten und Hersteller.Vorsicht bei sog. Design-Instituten
Da diese meist zwangsweise einen kompletten Überblick über das Projekt bekommen, sollten Sie versuchen, verschiedene Design-Institute verschiedene Abschnitte bearbeiten zu lassen. So bekommt ein einzelnes Institut keinen Gesamtüberblick.
3. Registrierung geistigen Eigentums und zuständige Behörden
- Können geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) in der VR China überhaupt registriert werden?
Können geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) in der VR China überhaupt registriert werden?Ja, geistige Eigentumsrechte können in der VR China registriert werden. Im Folgenden wird insbesondere die Registrierungsmöglichkeit, aber auch die Durchsetzungsmöglichkeit, von folgenden geistigen Eigentumsrechten beleuchtet:
- Marken
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Geschmacksmuster
- Urheberrechte
a) Vorteile einer Registrierung des geistigen Eigentums
Eine Registrierung von geistigem Eigentum in China ist sehr empfehlenswert, da geistiges Eigentum in der VR China erst durch eine Anerkennung durch die Rechtsordnung entsteht. Diese Anerkennung hängt in China in den meisten Fällen von einer vorherigen Registrierung ab. Ohne Registrierung kann das Kopieren und Benutzen von geistigem Eigentum legal sein. Schutzrechts-Registrierungen in China (und ggf. wichtigen Drittlandsmärkten) sind daher sinnvoll, selbst wenn man nicht vor hat in naher Zukunft auf den chinesischen Markt zu gehen. Denn wo keine Schutzrechte angemeldet sind, können die betreffenden Produkte nachgebaut werden. Sie können dann im Land selbst, aber auch in allen Drittländern ohne Schutzrechtsregistrierung grundsätzlich legal verkauft werden. Die Registrierung ist somit unerlässlich, um einen Schutz des geistigen Eigentums in China zu erreichen und eine Durchsetzung dieser Rechte zu ermöglichen.
Zudem sind die Kosten für eine Schutzrechtsregistrierung, sowie auch für eine Schutzrechtsdurchsetzung, ähnlich wie in Deutschland. Diese Kosten sind, im Vergleich zu etwaigen durch Schutzrechtsverletzungen entstehende Schäden, als gering einzustufen.b) Mögliche Risiken einer Registrierung des geistigen Eigentums
Ein mögliches Risiko einer Registrierung – insbesondere im Fall von Erfindungspatenten – kann darin bestehen, dass die Unterlagen bei der Registrierung in „falsche Hände geraten“. Im Zusammenhang mit Designbüros und Zertifizierungen warnen deutsche Institutionen verstärkt vor einer massiven Gefährdung geistigen Eigentums.Die Risiken dürften je nach Branche und betroffenem Produkt als unterschiedlich hoch einzuschätzen sein. Insbesondere Unternehmen mit hochtechnologischen Produkten sollten ohnehin eine Risikoabwägung vornehmen, bevor sie mit einem neuartigen Produkt auf den chinesischen Markt gehen. Insgesamt dürfte die Gefahr einer Schutzrechtsverletzung bei hochtechnologischen Produkten, die ohne Patentschutz in China vertrieben werden, in der Regel deutlich höher sein, als die Gefahr des Verlustes geistigen Eigentums durch den Prozess der Patentierung selbst. - Entwicklung des IP-Schutzes in China
Zwar bestehen im Bereich der Durchsetzung von Schutzrechten teilweise noch Probleme, aber Berichte über positive Erfahrungen nehmen zu. Insbesondere bei Markenrechtsverletzungen haben betroffene Unternehmen vermehrt von Erfolgen bei der Durchsetzung ihrer Rechte berichtet. Die chinesischen Verwaltungsbehörden werden teilweise als sehr kooperativ beschrieben.Die Kompetenz der chinesischen Beamten und Richter wächst vor allem in Ballungszentren. In den Ballungszentren wie Peking, Shanghai und Guangzhou, aber auch in anderen Städten, gibt es spezielle IP-Gerichte. Diese sind mit Richtern besetzt, die im Bereich des IP-Rechts besonders geschult sind. Es gibt mittlerweile über 30 IP-Gerichte in der VR China und es sollen noch weitere eröffnet werden.*Die IP-Gerichte nehmen von Jahr zu Jahr mehr Fälle an und bearbeiten auch jedes Jahr mehr Fälle.** Da extrem viele Patentregistrierungen mittlerweile aus China selbst kommen, hat die chinesische Regierung auch ein großes Interesse daran, dass ein effektiver IP-Schutz in China besteht.*** Deshalb ist auch geplant, die Strafbarkeitshürden für eine Verletzung von geistigem Eigentum herabzusetzen. Durch die dadurch entstehende Abschreckungswirkung sollen weitere Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten verhindert werden. Über gute Erfahrungen wird auch bezüglich der Arbeit des chinesischen Zolls berichtet, soweit die Schutzrechte beim Zoll registriert sind.Das Quality Brands Protection Committee (QBPC), ein Zusammenschluss von betroffenen Markenunternehmen in China, prämiert jedes Jahr 10 Fälle, in denen vorbildlich von staatlicher Seite gegen Fälscher vorgegangen worden ist.Beachten Sie: In Deutschland werden Gerichtsentscheidungen dokumentiert und von erfahrenen Juristen kommentiert. Diese Kommentierungen werden in juristischen Büchern (Kommentaren) zusammengestellt. Durch die Kommentare wird eine weitergehende Systematisierung gefördert, indem sich deutsche Gerichte, aber auch die Verwaltungsbeamten bei ihren Entscheidungen in der Regel mit den jeweiligen Argumenten in den Kommentaren auseinandersetzen.In China werden die wichtigsten IP-Fälle jeden Jahres ebenfalls zusammengestellt (s.o). Es wird sich darum bemüht, eine Systematik zu erarbeiten. Der Grad der Systematisierung in China ist allerdings noch nicht so weit wie in Deutschland. Eine umfangreichere Kommentarliteratur fehlt noch weitgehend. Aus diesem Grund sollten Sie mit einem erfahrenen Anwalt zusammenarbeiten.* Weitere interessante und aktuelle IP-Fälle sowie eine Übersicht über die Standorte aller IP-Gerichte in China findet man auf der Webseite des Intellectual Property Court of the Supreme People's Court.
** Die genauen Zahlen zu von Gerichten angenommen und bearbeiteten IP-Fällen in China finden SIe hier.
*** Für die genauen Zahlen der weltweiten Patentregistrierungen und Chinas stetig wachsende Registrierungszahlen siehe den WIPO-Bericht dazu. - Welche Behörden sind für den Schutz des geistigen Eigentums zuständig?
Der Behördenaufbau der für geistige Eigentumsrechte zuständigen Behörden wurde reformiert. Marken- und Patentregistrierung müssen nun beide bei der neu geschaffenen Behörde China National Intellectual Property Administration (CNIPA) beantragt werden. Innerhalb der CNIPA gibt es jedoch weiterhin das China Trademark Office (CTMO) und das Chinese Trademark Review and Adjudication Board (TRAB), die für weitere Prozesse der Markenrechte zuständig sind.Das TRAB soll in Zukunft mit dem CTMO und dem Trademark Examination Cooperation Center (TECC) zu einer einheitlichen Markenbehörde unter der Führung/Aufsicht der CNIPA werden. Die vormalige Behörde State Intellectual Property Office (SIPO), die für Patentrechte zuständig war, gibt es hingegen nicht mehr.Die Market Supervision Administrations sind auf verschiedenen Ebenen des chinesischen Staates zu finden. Auf nationaler Ebene unterstehen sie der State Administration of Market Supervision, welche unmittelbar durch das State Council geleitet wird. Zuständig für verwaltungsrechtliche Durchsetzung des Schutzes für IP-Rechte ist die Behörde auf Staats-, Provinz- und Gemeindeebene. Zum Beispiel gibt es eine Abteilung innerhalb der Behörde, die gestellte Beschwerden über Verletzungshandlungen behandelt.Damit die Behörde tätig werden kann, müssen die betreffenden Marken angemeldet werden. Erforderlich sind zudem ausreichende Beweismittel einer Markenverletzung. Dazu gehört der Nachweis über die Inhaberschaft des betroffenen Rechts (Markenurkunde). Außerdem müssen der Rechtsverletzer und der Ort der Rechtsverletzung benannt werden, sowie Beweise über die Rechtsverletzung beigebracht werden. Meist wird hierzu ein Kauf des verletzenden Produkts durchgeführt. Es bietet sich an, einen notarisierten Testkauf durchzuführen, wenn geplant ist, ein Zivilgerichtsverfahren an das verwaltungsrechtliche Verfahren anzuschließen.Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Behörden für den Schutz des geistigen Eigentums:
Marken (Trademarks): Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster Urheberrechte Registrierung Chinesisches Markenamt - China Trademark Office (CTMO/CNIPA) National Intellectual Property Administration (CNIPA) Nationale Urheberrechtsverwaltung -
National Copyright Administration
(NCAC)Widerspruch über Registrierung Chinese Trademark Review and Adjudication Board (TRAB/CNIPA) National Intellectual Property Administration (CNIPA) Keine Widerspruchsmöglichkeit Verwaltungsrechtliche Durchsetzung des Rechtsschutzes State Administration for Market Regulation (SAMR) State Administration for Market Regulation (SAMR) Örtliche Urheberrechtsbüros (Local Copyright Bureau)
4. Registrierung von Marken
- Antrag auf Markenregistrierung – Chinesisches Markenamt - Chinese Trademark Office (CTMO)
Eine Marke kann beim CTMO, das zur Chinese National Intellectual Property Administration (CNIPA) gehört, registriert werden. Ausländische Unternehmen ohne Sitz in China dürfen selbst keine Markenregistrierungen abgeben, sondern müssen sich dabei der Hilfe von Markenvertretern (Trademark Agents) bedienen. Alle Unterlagen müssen in chinesischer Sprache beigebracht werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Registrierung online durchzuführen (E-Filing).Das Registrierungsverfahren dauert derzeit mehrere Jahre, in einigen Fällen sogar bis zu drei. Es wird aber angestrebt, die Verfahrensdauer erheblich zu verkürzen, um einen effektiveren IP-Schutz zu gewährleisten.Das Markengesetz wurde zum 01.11.2019 geändert. Eine der wichtigsten Neuerungen des Markengesetzes ist, dass Markenvertreter, die eine Marke böswillig beim Markenamt einreichen, mit Strafen rechnen müssen. Böswilliges Einreichen bedeutet, dass die Marke eingereicht wird, obwohl der Markenvertreter wusste oder hätte wissen müssen, dass dadurch die Rechte eines Dritten verletzt werden.
Offizielle Webseiten:
Registrierungsgebühren:
Die reinen behördlichen Gebühren für die Registrierung einer Marke in China in jeweils einer Warenklasse und für nicht mehr als 10 Produkte betragen 180 USD und 319 USD Servicegebühr. Für jedes zusätzliche Produkt kommen weitere 25 USD (inklusive Servicegebühr) hinzu. Dazu kommen die Anwaltsgebühren, Kosten für notwendige Übersetzungen ins Chinesische etc.Schutzdauer der Marke:
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab ihrer Registrierung mit Verlängerungsmöglichkeiten. Bei internationalen, auf China erstreckten Registrierungen kann die Schutzdauer auch 20 Jahre betragen. Der Schutz der Marke muss vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit verlängert werden. Sobald eine 6-Monats-Frist nach Schutzablauf verstrichen ist, in der unter Zahlung von erhöhten Gebühren eine Verlängerung noch nachgeholt werden kann, ist die betreffende oder eine mit ihr ähnliche Marke für ein ganzes Jahr für eine erneute Eintragung gesperrt.Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Markenregistrierung abgelehnt wird?
Für Anträge, die verworfen werden, und für Markenregistrierungen, die nicht veröffentlicht werden, informiert das TRAB die Antragsteller von Markenregistrierungen schriftlich. Ein Antragsteller, der mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung beim TRAB eine Überprüfung beantragen. Das TRAB trifft innerhalb von neun Monaten ab dem Datum des Antragseingangs eine Entscheidung und teilt diese dem Antragsteller schriftlich mit. Wenn eine Verlängerung der Frist unter besonderen Umständen erforderlich ist, kann mit Zustimmung der Abteilung für Industrie und Handel des Staatsrates eine Verlängerung um drei Monate gewährt werden. Eine betroffene Partei, die mit der Entscheidung des TRABs nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung eine Klage bei einem Volksgericht einreichen (Art. 34 Markengesetz).Muss der Markenname in chinesischer Sprache verfasst sein?
Es ist erlaubt Marken anzumelden, die nicht in chinesischer Sprache verfasst sind. Da Fremdsprachenkenntnisse in China aber nicht unbedingt weit verbreitet sind, kann man es der Bevölkerung durch einen geeigneten chinesischen Markennamen erleichtern, sich an
die Marke und das Produkt zu erinnern. Hierbei muss es sich nicht um eine wörtliche Übersetzung Ihres deutschen/ internationalen Markennamens handeln, es sind auch völlige Neuschöpfungen möglich. Viele Unternehmen versuchen bei der Neuschöpfung durch den
Klang oder die Bedeutung der chinesischen Zeichen zu erreichen, dass der Klang des ursprünglichen Namens oder die Eigenschaften des Produkts oder Unternehmens wiedergegeben werden.Wenn das Budget ausreicht, ist es auch überlegenswert, die Marken in Form von vereinfachten chinesischen Schriftzeichen und traditionellen chinesischen Schriftzeichen zu registrieren. - Was ist eine „bekannte Marke“ nach dem chinesischen Markengesetz?
Ein Antrag auf Registrierung einer Marke, die eine Replikation, Nachahmung oder Übersetzung einer bekannten, nicht in China registrierten Marke eines anderen Unternehmens zur Verwendung auf identischen oder ähnlichen Waren ist, die leicht irreführend ist, wird nicht registriert und die Verwendung einer solchen Marke ist verboten (Art. 13 Markengesetz).Besonders geschützt sind in China sogenannte „Bekannte Marken“. Ist eine Marke als solche anerkannt, steht die Bekanntheit auch einer (böswilligen) Registrierung in fremden Warenklassen entgegen (z.B. BOSS-Getränke).Die Beurteilung, ob eine Marke als bekannte Marke anerkannt wird, hängt vom jeweils entscheidenden Gericht ab. Dies wird von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt. Wann eine Marke ,,bekannt“ ist richtet sich nach der vorherrschenden Meinung zur Kenntnis der Marke innerhalb der chinesischen Bevölkerung und Reputation der Marke in China. Es kommt also nicht zwingend auf die ausländische Bekanntheit der Marke an. Nach anderer Ansicht ist Bekanntheit im Ausland für die Beurteilung des Bekanntheitsgrades allerdings doch heranzuziehen.Für die Anerkennung als ,,bekannte Marke“ ist es wichtig, überzeugende Beweise für den Bekanntheitsgrad der Marke beim Gericht vorzulegen.
- Widerspruch - Chinese Trademark Review and Adjudication Board (TRAB)
Wenn eine Markenregistrierung in der ersten Prüfungsphase genehmigt und veröffentlicht wird, kann ein Inhaber des vorrangigen Rechts oder jemand anders ab dem Tag der Bekanntmachung und Feststellung dieser Marke innerhalb einer dreimonatigen Frist einen Widerspruch einlegen. Kommt kein Widerspruch, so wird die Marke registriert. Werden Widersprüche erhoben, muss das TRAB den Fall untersuchen und eine Verfügung treffen (Art. 33 Markengesetz). Wenn jemand herausfindet, dass die gleiche oder eine ähnliche Marke wie die eigene bald registriert wird, kann er einen Widerspruch innerhalb der obigen Frist vorlegen.Im Falle eines Widerspruchs, der für eine vorläufig für gültig erklärte und im Amtsblatt veröffentlichte Marke erhoben wird, berücksichtigt das TRAB Tatsachen und Gründe, die von der Partei, die den Widerspruch erhebt, und der Partei, gegen die der Widerspruch erhoben wird, angegeben wurden. Es entscheidet nach einer Untersuchung und Überprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Frist des Amtsblatts über die Registrierung oder Nichtregistrierung und teilt dies der Partei, die den Widerspruch erhebt, und der Partei, gegen die der Widerspruch erhoben wird, schriftlich mit. Wenn eine Verlängerung der Frist unter besonderen Umständen erforderlich ist, kann mit Zustimmung der Behörde eine Verlängerung um sechs Monate gewährt werden.Registranten wird eine Bescheinigung über die Registrierung der Marke ausgestellt und die registrierte Marke wird im Amtsblatt veröffentlicht. Wenn die Partei, die Widerspruch erhebt, mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sie beim TRAB gemäß den Bestimmungen von Artikel 44 und Artikel 45 dieses Markengesetzes die Nichtigkeit der registrierten Marke beantragen. Wenn das TRAB eine Entscheidung zur Nichteintragung trifft und die Partei, gegen die der Widerspruch erhoben wird, mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beim TRAB einen Antrag auf Überprüfung stellen. Das TRAB trifft innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Antragseingangs eine Überprüfungsentscheidung und benachrichtigt die Partei, die den Einspruch erhebt, und die Partei, gegen die der Einspruch erhoben wird, schriftlich. Wenn unter besonderen Umständen eine Verlängerung der Frist erforderlich ist, kann mit Zustimmung der Abteilung für Industrie und Handel des Staatsrates eine Verlängerung von sechs Monaten gewährt werden. Wenn die Partei, gegen die der Einspruch erhoben wird, mit der Entscheidung des TRAB nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung eine Klage bei einem Volksgericht einreichen. Das Gericht teilt der Partei, die den Widerspruch erhebt, mit, dass sie als Dritte in der Klage aufgeführt ist.Wenn die Feststellung des Vorzugsrechts, die mit einer Überprüfung durch das TRAB gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes verbunden ist, auf dem Ergebnis der Verhandlung eines Rechtsstreits durch ein Volksgericht oder dem Ergebnis eines anderen derzeit von den Verwaltungsbehörden bearbeiteten Verfahrens beruhen soll, kann die Prüfung ausgesetzt werden. Das Prüfungsverfahren wird nach Beseitigung des/der Gründe für die Aussetzung wieder aufgenommen (Art. 35 Markengesetz).
Gebühren für einen Widerspruch:
Die reinen behördlichen Gebühren für einen Einspruch liegen bei 1.000 RMB (ca. 130 EUR), für einen Antrag auf Unwirksamkeitserklärung einer Markenregistrierung bei 1.500 RMB. Dazu kommen die erheblich höheren Anwaltskosten, Kosten für notwendige Übersetzungen etc.
5. Registrierung von Patenten, Geschmacksmustern, und Gebrauchsmustern
- Antrag auf Registrierung - CNIPA
Das chinesische Patentgesetz regelt nicht nur Patente und Gebrauchsmuster, sondern ungewöhnlicherweise auch Geschmacksmuster (design patent).Gemäß Artikel 17 des chinesischen Patentgesetzes muss eine ausländische Person oder ein ausländisches Unternehmen, das die Eintragung eines Warenzeichens in China beantragen möchte, einen Antrag gemäß einem zwischen der Volksrepublik China und dem Land, dem der Antragsteller angehört, geschlossenen Abkommen oder gemäß einem internationalen Vertrag, dem beide Länder angehören, oder auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit stellen. Hier geht es zur offiziellen Internetseite der CNIPA.
Ernennung eines Patentbüros
Gemäß Artikel 18 des chinesischen Patentgesetzes bestimmen jeder Ausländer, jedes ausländische Unternehmen oder jede andere ausländische Organisation, die keinen gewöhnlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz in China haben, einen staatlich anerkannte Vertretung, wenn sie ein Patent anmelden oder andere Patentangelegenheiten in China zu erledigen haben.Dokumente zur Patentregistrierung
- bei einer Erfindung den Antrag, die Ansprüche, die Beschreibung, gegebenenfalls mit beigefügten Zeichnungen, die Zusammenfassung und gegebenenfalls die der Zusammenfassung beigefügte Zeichnung; und
- bei Gebrauchsmustern den Antrag, die Ansprüche, die Beschreibung, mit begleitenden Zeichnungen, die Zusammenfassung und die der Zusammenfassung beigefügte Zeichnung;
- bei Geschmacksmustern den Antrag, die Abbildungen oder Fotografien des Geschmacksmusters und eine kurze Erläuterung des Geschmacksmusters.
Anwendbare Sprache
Mit Ausnahme von Bescheinigungen oder Beweismitteln, die von ausländischen Regierungsbehörden zur Verfügung gestellt oder im Ausland erstellt wurden, müssen Patentanmeldeunterlagen und andere Dokumente in Chinesisch verfasst sein. Registrierungsunterlagen, die in einer Fremdsprache verfasst sind, müssen ins Chinesische übersetzt werden.Der chinesische Text der Patentregistrierung ist der Prüfung zugrunde zu legen. Fremdsprachiger Text der vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausfüllung der Registrierung eingereichten Registrierung hat keine rechtliche Wirkung.Inhaltliche Voraussetzungen für ein chinesisches Patent
Erfindungen und Gebrauchsmuster, für die ein Patent beantragt wird, müssen neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Neuheit bedeutet danach, dass- die Erfindung/ das Gebrauchsmuster nirgendwo in der Welt in einer Publikation veröffentlicht worden ist
- ein anderer nicht einen früheren Antrag gestellt hat.
Ähnliches gilt für Geschmacksmuster. Für diese können die Anforderungen weder im In- noch im Ausland in einer Publikation veröffentlicht worden sein. Allerdings ist dies im Einzelfall erheblich schwierig zu erfüllen, insbesondere im Textil- und Modebereich.Die Registrierung für eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster muss diese/s klar und vollständig beschreiben, so dass ein Techniker des entsprechenden Bereichs sie/ es verwirklichen könnte. Notfalls müssen technische Zeichnungen beigefügt werden. Offenbar legen die chinesischen Patentbüros hier in der Praxis einen relativ strengen Maßstab an. Zu beachten ist auch, dass Korrekturen eines Patentantrags nach chinesischem Recht nur in sehr eingeschränktem Maß möglich sind.Anmerkung
Wird zwischen der Veröffentlichung des Antrags auf ein Erfindungspatent und der Erteilung des Patents die Erfindung durch einen Dritten genutzt, so besteht ein Anspruch des Patentberechtigten auf angemessene Nutzungsgebühren.Gebühren
Die behördlichen Grundgebühren für einen Antrag auf Erteilung eines Erfindungspatents und der Veröffentlichung betragen derzeit 950 RMB (beim Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster 500 RMB), die Gebühren für die Ausstellung des Patentzertifikats 255 RMB (beim Gebrauchsmuster/ Geschmacksmuster 205 RMB).Um das Erfindungspatent zu halten, sind als Gebühren jährlich in den ersten drei Jahren 900 RMB, vom 4. bis 6. Jahr 1200 RMB, vom 7. bis 9. Jahr 2000 RMB, vom 10. – 12. Jahr 4000 RMB, vom 13. bis 15. Jahr 6000 und vom 16. bis 20. Jahr 8.000 RMB zu zahlen.Beim Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster sind als jährliche Gebühren in den ersten drei Jahren 600 RMB, im 4. und 5. Jahr 900 RMB, im 6. bis 8. Jahr 1200 RMB und im 9. bis 10. Jahr 2000 RMB zu zahlen. Hinzu kommen die Anwaltsgebühren, Kosten für notwendige Übersetzungen etc.Sämtliche Gebühren finden Sie auf der Webseite der CNIPA.Wie funktioniert ein vorrangiges Recht?
Ein vorrangiges Recht wird gewährt, wenn der Antragsteller innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Antragen im Ausland (bei Geschmacksmustern innerhalb von 6 Monaten) zu demselben Gegenstand in der VR China einen Antrag auf Patentregistrierung einreicht. Des Weiteren sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass es unter internationalen Abkommen möglich ist, in besonderer Form die Erstreckung des Schutzes auf China zu erreichen.Schutzdauer
Die Schutzdauer für Erfindungspatente beträgt 20 Jahre, die für Gebrauchs- und Geschmacksmusterpatente (design patent) 10 Jahre, jeweils vom Antragstag an gerechnet. (Die tatsächliche faktische Schutzdauer kann also weitaus kürzer sein.) - Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Patentregistrierung abgelehnt wird?
Nach der Erstprüfungsphase hat ein Antragsteller eine ablehnende Entscheidung erhalten. Dazu kann der Antragsteller innerhalb von 3 Monaten eine Überprüfung beim Patent Reexamination and Invalidation Department beantragen. Bei ablehnender Entscheidung nach Überprüfung kann der Antragsteller beim Beijing IP Gericht Klage stellen.Nach Erteilung einer Patentbescheinigung kann jeder einen Antrag auf Unwirksamkeitserklärung stellen, der glaubt, dass die Erteilung mit dem Patentgesetz nicht übereinstimmt.Die Registrierung eines ausländischen Patents (Erfindungspatent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) durch einen Dritten darf eigentlich nur erfolgen, wenn das Patent den Anforderungen des Neuheitsbegriffs (siehe “Antrag auf Registrierung - National Intellectual Property Administration (CNIPA)”) gerecht wird.Ein Antrag auf Unwirksamkeitserklärung kann nur auf bestimmte Gründe gestützt sein. Hierzu zählt insbesondere, dass eine Erfindung nicht neu, erfinderisch oder gewerblich anwendbar ist, dass ein Geschmacksmuster einem anderen bereits veröffentlichten gleicht oder ähnelt, oder dass Rechte Dritter entgegenstehen.
Gebühren:
Die behördlichen Gebühren für einen einfachen Antrag auf Unwirksamkeitserklärung eines Erfindungspatents liegen bei 3.000 RMB, die eines Gebrauchsmusters bei 1.500 RMB. Dazu kommen die erheblich höheren Anwaltskosten, Kosten für notwendige Übersetzungen etc.
6. Urheberrechte
- Registrierung - Nationale Urheberrechtsverwaltung – National Copyright Administration (NCAC)
Die Existenz eines Urheberrechts hängt in China nicht von seiner Registrierung ab (Art. 2 Urheberrechtsgesetz). Der für eine Durchsetzung erforderliche Nachweis der Inhaberschaft des Urheberrechts wird jedoch durch eine Registrierung erleichtert. Für eine Urheberlizenz in China wird eine Urheberrechtslizenz von vielen Behörden angefordert. Dies gilt auch für die Registrierung von Software. Eine solche Registrierung dient im Zweifel der Beweiserleichterung, da Registrierungsnachweise als Beweise des ersten Anscheins anerkannt werden. Im Gegensatz zu Deutschland kann auch eine juristische Person ein Urheber sein.Für die Durchführung der Registrierung wendet man sich an die örtliche Urheberrechtsbehörde (Local Copyright Administration). Des Weiteren sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass es unter internationalen Abkommen möglich ist, in besonderer Form die Erstreckung des Schutzes auf China zu erreichen. Hierzu kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt nähere Auskunft geben.Die Schutzdauer ist die Lebenszeit des Autors plus weitere 50 Jahre bzw. im Fall von juristischen Personen 50 Jahre ab Veröffentlichung des Werks.Weitere Informationen auf der Internetseite der National Copyright Administration of the People’s Republic of China.
- Durchsetzung - Örtliche Urheberrechtsbüros (Local Copyright Bureau)
Sollte Ihr Urheberrecht verletzt werden, gibt es folgende verwaltungsrechtliche Möglichkeiten gegen diese Schutzrechtsverletzung vorzugehen und ihr Urheberrecht durchzusetzen.
Offizielle Webseite
Behördenaufbau
Auf zentralstaatlicher Ebene ist die National Copyright Administration of China (NCAC) zu finden. Auf Provinzebene sind Urheberrechtsbüros eingerichtet, die in der Verantwortung der jeweiligen Provinzen weiter untergliedert sind und deren unterste Ebene in der Regel lokale Urheberrechtsbüros sind.Voraussetzungen für das Aktivwerden der Behörde
Der Behörde muss unter Vorlage von konkreten Beweisen nahe gelegt werden, dass das verdächtigte Unternehmen die Urheberrechte des Rechteinhabers verletzt. Da in diesem Zusammenhang die Urheberschaft des Antragstellers nachgewiesen werden muss, ist auf der Basis eines registrierten Urheberrechts wesentlich einfacher eine Verfolgung des Nachahmers zu erreichen, als wenn das Urheberrecht anderweitig nachgewiesen werden muss.Handlungsmöglichkeiten der Behörde
- Ermitteln von maßgeblichen Beweisen, insbesondere durch Verlangen der Vorlage durch die jeweilige Partei.
- Durchsicht und Kopie einschlägiger Dokumente und Archive, Bücher und Konten und anderem Schriftmaterials, das mit der vermuteten Verletzung in Zusammenhang steht.
- Sammlung von Beispielen der vermeintlich rechtsverletzenden Duplikate
- Archivierung von vermeintlich rechtsverletzenden Duplikaten im Vorhinein.
Rechtsfolgen
- Unterlassungsanordnungen gegen Fälscher.
- Beschlagnahme der illegalen Einkünfte aus der Rechtsverletzung.
- Beschlagnahme und Zerstörung der rechtsverletzenden Nachbildungen.
- Verhängung einer Geldbuße in einer maximal dreifachen Höhe der illegalen Einkünfte bzw. sofern solche nicht vorliegen, in einer Höhe von bis zu 100.000 RMB.
- Beschlagnahme der Materialien, Werkzeuge und Ausrüstungen, die hauptsächlich für die Herstellung der rechtsverletzenden Nachbildungen verwendet wurden.
Mögliche Probleme
Das Schutzrecht wird häufig sehr eng ausgelegt. In weniger eindeutigen Fällen ist die Bearbeitung daher häufig wenig effizient.
7. Vorgehen bei fehlender Schutzrechtseintragung
- Vorgehen bei fehlender Schutzrechtseintragung
Haben Sie keine gewerblichen Schutzrechte in China angemeldet und sind von Fälschungen betroffen, dann sollten Sie eine Registrierung der IP-Rechte schnellstmöglich nachholen. Zudem sollten Sie alle Verletzungen dokumentieren und Lieferketten nachverfolgen. Eine weitere Handlungsmöglichkeit besteht darin, einen Grenzbeschlagnahmeantrag beim Zoll zu stellen. Sollten Sie einen deutschen oder englischsprachigen „Counterpart“ wünschen, bieten die Auslandshandelskammern in Peking, Shanghai und Guangzhou gerne ihre Hilfe an.
8. Schutz der geistigen Eigentumsrechte auf Messen
- Schutz der geistigen Eigentumsrechte auf Messen
Gerade wenn Sie vorhaben, auf einer Messe in China auszustellen, ist es besonders wichtig, Ihr geistiges Eigentum vorher in China schützen zu lassen. Messen sind auch Informationsquellen für potentielle Fälscher. Ohne Schutzrechtseintragung haben Sie selbst gegen auf derselben Messe auftauchende Kopien Ihrer Produkte kaum eine Handhabe. Falls Sie Ihre Produkte auf einer internationalen Messe außerhalb Chinas ausstellen, sollten Sie ebenfalls über eine Schutzrechtseintragung in China nachdenken. Dies ist vor allem relevant, wenn die ausgestellten Produkte für den chinesischen Markt oder für Drittmärkte interessant sein können, die dann von China aus beliefert würden.Falls Sie – geschützte – Produkte in China ausstellen, sollten Sie von Anfang an mit dem Messebetreiber eng zusammenarbeiten, um möglichst schnell und effektiv schon auf der Messe selbst gegen Fälschungen vorgehen zu können.
Allgemeine Informationen zu Beschwerden
Beschwerdeverfahren
Messen von mindestens drei Tagen Dauer müssen in China ein Beschwerdezentrum für Verletzungen geistigen Eigentums während der Messe einrichten. Soweit auf einer Messe kein solches Büro eingerichtet ist, soll die zuständige Verwaltungsbehörde den Schutz geistigen Eigentums während der Messe überwachen. Der Messebetreiber soll die Kontaktdaten der zuständigen Personen auf der Messe veröffentlichen. Beschwerden über Verletzungen geistigen Eigentums auf einer Messe können an das Beschwerdebüro bei der Messe oder direkt an die zuständige Behörde gerichtet werden.Erforderliche Dokumente
- Basisinformation über die Partei, die der Rechtsverletzung verdächtigt wird;
- Begründung, warum eine Rechtsverletzung vorliegt, und Beweise für die Rechtsverletzung;
- Vollmacht, wenn ein Vertreter mit der Beschwerde beauftragt worden ist;
- alle Dokumente, die Sie als Inhaber des betroffenen Schutzrechts ausweisen.
Eine Beschwerde über die Verletzung eines Schutzrechts wird vom Beschwerdebüro bzw. der zuständigen Behörde nicht angenommen, wenn bereits ein Zivilverfahren in der gleichen Sache anhängig ist.Mögliche Sanktionen
Wenn eine prima facie Prüfung die Rechtsverletzung bestätigt, muss der mutmaßliche Verletzer die Messe grundsätzlich sofort räumen. Ein Rechtsverletzer, der mehr als zwei Rechtsverletzungen hintereinander begangen hat, soll zudem von der nächsten Messe als Aussteller ausgeschlossen werden. Der Fall wird im Übrigen durch das Beschwerdebüro an die für das jeweilige Schutzrecht zuständige Verwaltungsbehörde weiter gegeben.
Wenn ein Messebetreiber eine den Schutz geistigen Eigentums betreffende Verpflichtung während einer Messe nicht erfüllt, soll ihn die Verwaltungsbehörde verwarnen und Anträge für die Abhaltung weiterer entsprechender Messen ablehnen.Tipps für Ihr Vorgehen im Fall einer Messebeteiligung
Vor der Messe
- Stellen Sie alle die Registrierung Ihrer Schutzrechte betreffenden Unterlagen zusammen und nehmen diese mit (ggfs. in übersetzter, beglaubigter und überbeglaubigter Form).
- Nehmen Sie bereits vor Beginn Kontakt zur Messegesellschaft, dem zuständigen IPR-Office sowie ggfs. spezialisierten Anwälten vor Ort auf, wenn Schutzrechtsverletzungen Ihnen wahrscheinlich erscheinen, und informieren Sie diese über Ihre Schutzrechte.
- Wenn Ihnen bekannt sein sollte, dass auf der Messe Firmen ausstellen, die bereits wegen Schutzrechtsverletzungen verurteilt worden sind, versuchen Sie, sich Kopien der betreffenden Urteile zu beschaffen.
- Schauen Sie sich bereits vor Messebeginn die Produkte Ihrer Mitaussteller an und melden mögliche Plagiate sofort den zuständigen Behörden.
Während der Messe
- Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich (Plagiate, Kataloge, Fotos, Werbematerial, Visitenkarten etc.).
- Arbeiten Sie ggfs. mit spezialisierten Anwälten/ Detekteien zusammen.
- Versuchen Sie, Informationen über den Hersteller der verletzenden Produkte zu bekommen.
- Versuchen Sie, den Aussteller von der Messe ausschließen zu lassen.
Nach der Messe
- Versuchen Sie, gegen den Hersteller der Plagiate vorzugehen.
- Versuchen Sie, weitere Verkäufe / Ausstellungen der verletzenden Produkte durch konsequentes Vorgehen zu verhindern.
9. Maßnahmen gegen Markenrechtsverletzungen und Patentverletzungen
- Maßnahmen gegen Markenverletzungen und Patentverletzungen
In China besteht das System für Rechtsschutz des IP-Rechts aus zwei Teilen: verwaltungsrechtliche Behörden und gerichtliche Prozesse. Für besonders schlimme Verletzungshandlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen, findet ein Strafverfahren Anwendung.
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Für verwaltungsrechtliche Maßnahmen werden viele lokale Behörden anfordern, dass der Rechtsinhaber oder andere Berechtigte über die Markenverletzung oder die Patentverletzung keine Klage beim Gericht gestellt hat. Bei diesem Verfahren sollen der Rechtsinhaber oder andere Berechtigte zuerst eine Beschwerde über die Verletzungshandlung bei der lokalen Behörde stellen. Eine Beschwerde muss erforderliche Formalitäten umfassen.In der Regel sind die folgenden Informationen und Formalitäten vorzulegen:- die Informationen des Verletzers sollen genau und richtig sein, einschließlich Sitz und Firmenname usw.
- Bescheinigung für Rechtsinhaber oder andere Berechtigten
- Ernennung: Für ausländische Rechtsinhaber ist es notwendig, eine Agentur in China beauftragen.
- Beweise über Verletzungshandlungen
- Gutachten der Fälschungen
- Beweise, die aus Ausland stammen, müssen notariell beglaubigt werden.
Es gibt eine allgemeine Beschwerde-Hotline, bei der man Verletzungen von Schutzrechten melden kann (Vorwahl +12330 Intellectual property office complaint reporting hotline).Gerichtliche Maßnahmen
Die “Provisions of the Supreme People’s Court on Several Issues concerning the Application of Law in Reviewing the Injunction Cases involving Intellectual Property Disputes” traten ab 01.01.2019 in Kraft. Darüber hinaus kann die betroffene Partei beim IP-gerichtlichen Prozess eine einstweilige Verfügung beantragen. Der Antragsteller auf einstweilige Verfügung muss Garantie bereitstellen.Verfahren
Das chinesische Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, dass ein Gericht schon einmal vor dem eigentlichen Prozessbeginn Anordnungen trifft, um insbesondere etwaige Beweise für den späteren Prozess zu sichern (Beweissicherungsanordnung) oder um ein vorläufiges Unterlassen der angeblich verletzenden Handlung bis zum Prozess zu erwirken (Unterlassungsverfügung).Der Verletzte kann eine Beweissicherung beantragen wenn zu befürchten ist, dass Beweise untergehen oder später schwer zu beschaffen sein könnten. Die Unterlassungsverfügung kommt in Frage, wenn die Gefahr des unmittelbaren Eintritts von Rechtsverletzungen besteht, Verletzungen bereits eingetreten sind oder Wiederholungsgefahr besteht.Der Antragssteller muss für beide Verfahren eine Sicherheit stellen. Die Höhe bemisst sich in etwa nach dem Schaden, der dem Antragsgegner durch eine ungerechtfertigte Verfügung entstehen könnte (inkl. Umsatzverlust, Lagerkosten, evtl. Löhne etc.). Das Gericht muss nach dem Wortlaut der Gesetze innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Antrags eine Verfügung treffen.Innerhalb von 15 Tagen nach Erlass einer einstweiligen Verfügung muss das Hauptsacheverfahren angestrengt werden. Die einstweilige Verfügung kann aber auch gleichzeitig mit Klageerhebung oder parallel zum Hauptsachprozess beantragt werden.Rechtsfolgen
Das Gericht darf in seiner Entscheidung nicht über den Antrag hinausgehen. Bei Konflikten im IP-Recht kann man auch Schiedsgerichtbarkeit auswählen, wenn beide Parteien einer Schiedsgerichtsbarkeitsklausel zugestimmt haben.Strafverfahren
In der Regel ist das lokale Polizeiamt im Handlungsort zuständig für das Ausspähen der Verletzungshandlungen. Wenn erforderlich, ist das Polizeiamt im Wohnort des Verletzers zuständig. Dieses muss die Anzeige aufnehmen und untersuchen sowie ggfs. an die Staatsanwaltschaft weitergeben.Die Behörden sollen bei ihnen anhängigen Fällen an die Strafbehörden weiterleiten, wenn bestimmte Strafbarkeitshürden überschritten sind. Gleiches gilt für Gerichte in Zivilverfahren.Strafbar sind nach chinesischem Recht insbesondere die Produktion und der Verkauf von Waren, die ein Markenrecht oder ein Urheberrecht verletzen. Die Nachahmung eines Patents ist ebenso strafbar. Verletzungen gewerblicher Schutzrechte sind nach chinesischem Recht erst dann strafbar, wenn bestimmte Strafbarkeitshürden überschritten sind. Da es häufig nicht gelingt, das Überschreiten dieser Hürden nachzuweisen, spielen Strafverfahren in der Praxis bisher eine untergeordnete Rolle.Offizielle Webseite
10. Weitere Verfahrensmöglichkeiten bei Schutzrechtsverletzungen
- Zollverfahren in China
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen Verletzer von geistigen Eigentumsrechten in China vorzugehen. Neben den oben bereits beschriebenen Verwaltungsverfahren gibt es Zollverfahren, Zivilverfahren und auch Strafverfahren. Zudem besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, direkt mit dem Schutzrechtsverletzer zu verhandeln und sich außergerichtlich zu einigen.
Zollverfahren
Zuständig für dieses Verfahren ist der Zoll – General Administration of Customs (GACC).
Offizielle Webseite:Beschlagnahmeverfahren
Im Rahmen des üblichen Beschlagnahmeantrags wird nach dem Anhalten der Ware der Rechteinhaber benachrichtigt. Dieser hat drei Arbeitstage, die Ware zu begutachten und die Beschlagnahme zu beantragen. Sofern dies der Fall ist, untersucht der Zoll innerhalb von 30 Tagen und ggf. mit Unterstützung anderer Behörden, ob eine Verletzung vorliegt oder nicht. Anschließend hat er im Regelfall über Fortsetzung der Beschlagnahme oder Freigabe zu entscheiden. Die Adressaten und Absender der Waren dürfen zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Sofern der Zoll nicht innerhalb von 30 Tagen entschieden hat, hat der Rechteinhaber noch bis zum 50. Tag Zeit, einen gerichtlichen Beschlagnahmebeschluss zu erwirken und diesen dem Zoll mitzuteilen.Für eine so genannte „ad hoc Beschlagnahme“ müssen dem Zoll die maßgeblichen Informationen über den bevorstehenden Warenexport mitgeteilt werden. Nach einer „ad hoc Beschlagnahme“ muss der benachrichtigte Rechteinhaber innerhalb von 20 Tagen eine Bestätigung der Beschlagnahme durch ein Gericht erwirken, da die Waren andernfalls freigegeben werden.Registrierungsverfahren und Schutzdauer
Bei der Zentralverwaltung des Zolls (GACC) können gewerbliche Schutzrechte auf Dauer (Gültigkeit 10 Jahre) registriert werden, wodurch eine Beschlagnahme rechtsverletzender Waren beim Export ermöglicht wird. Alternativ kann eine „ad hoc Beschlagnahme“ beim Zoll beantragt werden.Rechtsfolgen
Der Zoll darf die beschlagnahmte Ware an Wohlfahrtsunternehmen weitergeben, wenn sie dafür geeignet sind. Außerdem kann der Zoll entscheiden, die Ware zu versteigern nachdem rechtsverletzende Merkmale entfernt wurden. Oder sie werden vernichtet, wenn die rechtsverletzenden Merkmale nicht entfernt werden können.Gebühren
Es müssen Sicherheiten hinterlegt werden. Bei einer dauerhaften Registrierung beträgt die Sicherheit 50 % des Warenwerts, jedoch mindestens 20.000 und höchstens 100.000 RMB. Für eine „ad hoc Beschlagnahme“ muss 100% des Warenwerts als Sicherheit hinterlegt werden. Gebühren und Kosten werden jedoch teilweise von der Sicherheit einbehalten.Beachten Sie
Persönliche Gespräche, Besuche, evtl. Schulungen bei Behörden erhöhen das Verständnis für die Lage der betroffenen Unternehmen. Die Zollbehörden sind traditionell gegenüber Schulungen von betroffenen Unternehmen sehr offen. - Außergerichtliche Einigung
In China wird in der Praxis ein großer Teil an Streitigkeiten wegen Schutzrechtsverletzungen durch außergerichtliche Einigung beigelegt. In der chinesischen Rechtstradition ist es weitgehend üblich, dass Konflikte nicht sofort konfrontativ angegangen werden, sondern man zunächst eine friedliche Einigung mit der Gegenpartei sucht. So ist in Verträgen meist zunächst ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, häufig ist dies sogar im Gesetz vorgeschrieben.Ein direkt konfrontatives Verfahren wird in chinesischen Kreisen teilweise als Affront angesehen. Ein zu nachgiebiges Verhalten wird oft aber auch als Verhandlungsschwäche gedeutet. Es kann einem Unternehmen daher durchaus nutzen, den Ruf zu haben, Schutzrechtsverletzungen immer sofort konsequent und hart zu verfolgen. Der chinesische Partner sollte in keinem Fall unterschätzt werden. Taktisch geschickt zu handeln hat in China traditionell einen hohen kulturellen Wert.In China ist die Tradition, sich möglichst genau an erfolgreichen Geschäftsmodellen zu orientieren statt sich auf die maßgeblichen und ggf. vielleicht auch erlaubten Eckpunkte zu beschränken, stärker ausgeprägt als in anderen Ländern. Im Alltagsbild sind daher beispielsweise Cluster ähnlicher Geschäfte an erfolgreichen Standorten nichts Ungewöhnliches. Verhandlungen können insbesondere dann sinnvoll sein,
- wenn keine Öffentlichkeit gewünscht ist;
- wenn es sich bei dem Verletzer um einen eigenen Zulieferer, Handelspartner, Kunden etc. handelt und man diesen nicht verlieren möchte;
- wenn der Verletzer als künftiger Handelspartner o.ä. in Betracht kommen könnte („Umarmungsstrategie“);
- wenn die Erfolgschancen eines verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Verfahrens als gering eingeschätzt werden;
- wenn glaubhaft ist, dass schon der Hinweis auf die Rechtsverfolgung zu einer Einstellung der illegalen Aktivitäten führt.
Bei der Abwägung kann in Betracht gezogen werden, dass manche chinesischen Hersteller tatsächlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend informiert sind. Oder sie testen aus, ob es zu einer Reaktion vom Originalhersteller kommt. In diesen Fällen könnte es sein, dass die Fälscher nach einem Hinweis auf Rechtsverletzung ihre illegalen Aktivitäten ohne Weiteres einstellen. Wie die Lage einzuschätzen ist, sollte in jedem Fall mit Beratern vor Ort für den Einzelfall abgestimmt werden.
11. Anlaufstellen für betroffene Unternehmen
- Anlaufstellen für betroffene Unternehmen
Generalzolldirektion – Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
www.zoll.deFachverband Werkzeugindustrie e. V.
www.werkzeug.orgAktion Plagiarius e.V.
www.plagiarius.comChina IPR SME Help Desk, Beijing
www.intellectual-property-helpdesk.ec.europa.euMarkenverband e.V.
www.markenverband.deInternationale Handelskammer ICC
www.iccwbo.org
Herausgeber:
IHK Pfalz und Deutsche Auslandshandelskammer China, Frau Yu Rong, Leiterin Recht & Investment, E-Mail: yu.rong@china.ahk.de.
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