International
Maßnahmen gegen Markenverletzungen und Patentverletzungen
In China besteht das System für Rechtsschutz des IP-Rechts aus zwei Teilen: verwaltungsrechtliche Behörden und gerichtliche Prozesse. Für besonders schlimme Verletzungshandlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen, findet ein Strafverfahren Anwendung.
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Für verwaltungsrechtliche Maßnahmen werden viele lokale Behörden anfordern, dass der Rechtsinhaber oder andere Berechtigte über die Markenverletzung oder die Patentverletzung keine Klage beim Gericht gestellt hat. Bei diesem Verfahren sollen der Rechtsinhaber oder andere Berechtigte zuerst eine Beschwerde über die Verletzungshandlung bei der lokalen Behörde stellen. Eine Beschwerde muss erforderliche Formalitäten umfassen.
In der Regel sind die folgenden Informationen und Formalitäten vorzulegen:
- die Informationen des Verletzers sollen genau und richtig sein, einschließlich Sitz und Firmenname usw.
- Bescheinigung für Rechtsinhaber oder andere Berechtigten
- Ernennung: Für ausländische Rechtsinhaber ist es notwendig, eine Agentur in China beauftragen.
- Beweise über Verletzungshandlungen
- Gutachten der Fälschungen
- Beweise, die aus Ausland stammen, müssen notariell beglaubigt werden.
Es gibt eine allgemeine Beschwerde-Hotline, bei der man Verletzungen von Schutzrechten melden kann (Vorwahl +12330 Intellectual property office complaint reporting hotline).
Gerichtliche Maßnahmen
Die “Provisions of the Supreme People’s Court on Several Issues concerning the Application of Law in Reviewing the Injunction Cases involving Intellectual Property Disputes” traten ab 01.01.2019 in Kraft. Darüber hinaus kann die betroffene Partei beim IP-gerichtlichen Prozess eine einstweilige Verfügung beantragen. Der Antragsteller auf einstweilige Verfügung muss Garantie bereitstellen.
Verfahren
Das chinesische Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, dass ein Gericht schon einmal vor dem eigentlichen Prozessbeginn Anordnungen trifft, um insbesondere etwaige Beweise für den späteren Prozess zu sichern (Beweissicherungsanordnung) oder um ein vorläufiges Unterlassen der angeblich verletzenden Handlung bis zum Prozess zu erwirken (Unterlassungsverfügung).
Der Verletzte kann eine Beweissicherung beantragen wenn zu befürchten ist, dass Beweise untergehen oder später schwer zu beschaffen sein könnten. Die Unterlassungsverfügung kommt in Frage, wenn die Gefahr des unmittelbaren Eintritts von Rechtsverletzungen besteht, Verletzungen bereits eingetreten sind oder Wiederholungsgefahr besteht.
Der Antragssteller muss für beide Verfahren eine Sicherheit stellen. Die Höhe bemisst sich in etwa nach dem Schaden, der dem Antragsgegner durch eine ungerechtfertigte Verfügung entstehen könnte (inkl. Umsatzverlust, Lagerkosten, evtl. Löhne etc.). Das Gericht muss nach dem Wortlaut der Gesetze innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Antrags eine Verfügung treffen.
Innerhalb von 15 Tagen nach Erlass einer einstweiligen Verfügung muss das Hauptsacheverfahren angestrengt werden. Die einstweilige Verfügung kann aber auch gleichzeitig mit Klageerhebung oder parallel zum Hauptsachprozess beantragt werden.
Rechtsfolgen
Das Gericht darf in seiner Entscheidung nicht über den Antrag hinausgehen. Bei Konflikten im IP-Recht kann man auch Schiedsgerichtbarkeit auswählen, wenn beide Parteien einer Schiedsgerichtsbarkeitsklausel zugestimmt haben.
Strafverfahren
In der Regel ist das lokale Polizeiamt im Handlungsort zuständig für das Ausspähen der Verletzungshandlungen. Wenn erforderlich, ist das Polizeiamt im Wohnort des Verletzers zuständig. Dieses muss die Anzeige aufnehmen und untersuchen sowie ggfs. an die Staatsanwaltschaft weitergeben.
Die Behörden sollen bei ihnen anhängigen Fällen an die Strafbehörden weiterleiten, wenn bestimmte Strafbarkeitshürden überschritten sind. Gleiches gilt für Gerichte in Zivilverfahren.
Strafbar sind nach chinesischem Recht insbesondere die Produktion und der Verkauf von Waren, die ein Markenrecht oder ein Urheberrecht verletzen. Die Nachahmung eines Patents ist ebenso strafbar. Verletzungen gewerblicher Schutzrechte sind nach chinesischem Recht erst dann strafbar, wenn bestimmte Strafbarkeitshürden überschritten sind. Da es häufig nicht gelingt, das Überschreiten dieser Hürden nachzuweisen, spielen Strafverfahren in der Praxis bisher eine untergeordnete Rolle.