19.11.2024
Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr ab 23. November 2024
Mit der ATLAS-Info 0673/24 (pdf) bestätigt der Zoll, dass das Verfahren Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr in Deutschland ab dem 23. November 2024 zur Verfügung steht, und teilt nähere Informationen zur Umsetzung um.
Damit wird der in der ATLAS-Info 0611/24 (pdf) mitgeteilte Einführungstermin bestätigt.
Mit Inbetriebnahme der Zentralen Zollabwicklung für die Ausfuhr (Centralised Clearance at Export - CCE) erfolgt der Nachrichtenaustausch zwischen Ausfuhrzollstelle und Gestellungszollstelle elektronisch, vorausgesetzt der beteiligte Mitgliedstaat hat das Verfahren ebenfalls umgesetzt.
Der Zoll weist darauf hin, dass Bestandsbewilligungen zur Zentralen Zollabwicklung (CCL) mit den beteiligten Mitgliedstaaten erneut abgestimmt (konsultiert) werden müssen.
In der ATLAS-Info 0673/24 finden sich auch Informationen zu den Rollen der beteiligten Zollstellen und zur Vorlage von Dokumenten auf Anforderung der Gestellungszollstelle.
Der Zoll verweist für allgemeine Informationen zur CCE sowie einen Überblick über die Kernaufgaben der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle auf Punkt 5.1 des AES-Leitfadens für Unternehmen – Ausfuhr- und Ausgangsförmlichkeiten im Automatischen Ausfuhrsystem (AES) (pdf).
Quellen: Generalzolldirektion, ITZBund