19.04.2024
Warenverkehrsbescheinigungen: Angabe des Ursprungslandes
Nach Empfehlung der Europäischen Kommission soll künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden.
Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
Quelle: Zoll