14.11.2024

PEM-Zone: Modernisierte Ursprungsregeln ab 2025

Am 1. Januar 2025 sollen in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) modernisierte Ursprungsregeln in Kraft treten. Für eine Übergangszeit werden jedoch voraussichtlich zwei Sets von Ursprungsregeln gelten.
Mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 wurde eine grundlegende Änderung der Ursprungsregeln in der PEM-Zone für die Bestimmung des präferenziellen Ursprungs beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Damit endet die Anwendung der alternativen Ursprungsregeln, die seit dem 1. September 2021 parallel zu den Ursprungsregeln des PEM-Abkommens möglich ist (s. unser Artikel: Pan-Europa-Mittelmeer-Zone: Neue alternative Ursprungsregeln).
Es sind jedoch Beschlüsse zwischen den Vertragsparteien nötig, in denen ein dynamischer Verweis auf die neuen Ursprungsregeln ("revised rules") enthalten ist. Nur wenn ein solcher Verweis vorhanden ist, gelten die neuen Regeln für die betreffende Partei automatisch ab dem 1. Januar 2025.
Da nicht alle Partnerstaaten fristgerecht entsprechende Beschlüsse fassen werden, werden im PEM-Raum ab dem 1. Januar 2025 parallel zwei Regelwerke von Ursprungsregeln gelten: die Regeln des bisherigen PEM-Abkommens und die Regeln des revidierten PEM-Abkommens.
Um die Anwendung der beiden Arten von Ursprungsregeln zu organisieren, soll es Übergangsregelungen geben.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Fachmeldung der Generalzolldirektion vom 01.11.2024.

Quelle: Generalzolldirektion (GZD)