16.01.2025

GCC-Region: Umstellung auf 12-stellige Zolltarifnummern

Seit dem 1. Januar 2025 wurden die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die Mitgliedstaaten des Gulf Cooperation Council (GCC) (Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten B2B, B2C und C2C.

Was bedeutet das?

  • Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
  • Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt.
Wenn der Kunde / Importeur aus einem GCC-Mitgliedstaat dies verlangt, kann der Exporteur auf den Handelspapieren die 12-stellige Nummer gemäß dem Zolltarif des Bestimmungslandes (zusätzlich zur 8-stelligen Nummer nach der Kombinierten Nomenklatur der EU) angeben. Der Exporteur ist dazu aber nicht rechtlich verpflichtet.
Die 12-stellige Nummer sollte in jedem Fall vom Importeur ermittelt werden. Wird sie auf den Handelspapieren des Exporteurs angegeben, sollte darauf hingewiesen werden, aus welchem Zolltarif (Bestimmungsland) die Nummer stammt und dass sie vom Importeur bereitgestellt wurde.
Quellen: Qatar General Authority of Customs (QGAC), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)