16.01.2025
GCC-Region: Umstellung auf 12-stellige Zolltarifnummern
Was bedeutet das?
und die Originalmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 222 KB)
Wenn der Kunde / Importeur aus einem GCC-Mitgliedstaat dies verlangt, kann der Exporteur auf den Handelspapieren die 12-stellige Nummer gemäß dem Zolltarif des Bestimmungslandes (zusätzlich zur 8-stelligen Nummer nach der Kombinierten Nomenklatur der EU) angeben. Der Exporteur ist dazu aber nicht rechtlich verpflichtet.
Die 12-stellige Nummer sollte in jedem Fall vom Importeur ermittelt werden. Wird sie auf den Handelspapieren des Exporteurs angegeben, sollte darauf hingewiesen werden, aus welchem Zolltarif (Bestimmungsland) die Nummer stammt und dass sie vom Importeur bereitgestellt wurde.
Quellen: Qatar General Authority of Customs (QGAC), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)