29.04.2024

Ausfuhr von Lebensmitteln - Einfuhr im Drittland

Zahlreiche Lebensmittel dürfen in bestimmten Nicht-EU-Ländern nur dann importiert werden, wenn sie aus Herstellungsbetrieben stammen, die durch das jeweilige Drittland registriert und gelistet sind.
Die exportierenden Betriebe sind dafür verantwortlich, dass sie und ihre Waren die Anforderungen des Einfuhrlandes erfüllen. Die Bestätigung, dass dies der Fall ist, obliegt den Behörden des Exportlandes. In Deutschland sind dies die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert auf seiner Website über den Import von Lebensmitteln in Drittländern. Manche Drittländer erlauben Importe ausschließlich aus ausländischen Betrieben, die durch eine vorherige Registrierung oder Zulassung dort bereits bekannt sind und in entsprechende Listen von registrierten oder zugelassenen Betrieben aufgenommen wurden. Das BVL informiert daher zum Ablauf von Listungsverfahren, insbesondere darüber, für welche Produktkategorien einzelne Länder eine Listung verlangen.