10.04.2023

Internet-Ausfuhranmeldung IAA-Plus

1. Wer kann die IAA Plus nutzen?

Die IAA-Plus kann von jedem Unternehmen kostenfrei genutzt werden. Sie wurde für Betriebe mit wenigen Ausfuhrsendungen konzipiert, die über keine eigene ATLAS-Software verfügen und nicht mit Rechenzentrumslösungen arbeiten möchten. Die IAA-Plus ist auch für Unternehmen im Rahmen des vereinfachten Verfahrens mit förmlicher Bewilligung (ehemals Zugelassener Ausführer) geeignet.
Ausfuhranmeldungen über die IAA-Plus können nur dann erstellt werden, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet und/oder bei einer deutschen Ausgangszollstelle zum unmittelbaren Ausgang aus dem Zollgebiet der Union gestellt wird.
Die Abgabe einer ergänzenden Ausfuhranmeldung kann nur durch den Ausführer/ Anmelder abgegeben werden, der auch die vereinfachte Ausfuhranmeldung abgegeben hat.
Die Abgabe einer Ausfuhranmeldung durch einen direkten Vertreter ist aufgrund technischer Restriktionen nicht möglich, es sei denn, der direkte Vertreter ist gleichzeitig Subunternehmer. Mehr Informationen dazu beim Zoll. 

2. Welche technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Internetzugang und Standardbrowser
  • JavaRunTime Environment
  • PDF-Viewer
  • Elster-Zertifikat für IAA-Plus

3. Wie funktioniert die IAA-Plus?

  • Speichermöglichkeiten und Hinterlegung von Waren-/Empfängerdaten
  • elektronische Signierung der Anträge ist obligatorisch (durch ELSTER-Zertifikat)
  • dadurch ist es möglich, die Ausfuhrzollanmeldung elektronisch ans Zollamt zu übermitteln (siehe 5.)
  • bestimmte verladungsrelevante Sendungsdaten können korrigiert oder ergänzt werden, wie Gewichte, Packstücke, Containernummer und statistischer Wert, wenn die Gestellung im Unternehmen genutzt wird. Die Korrektur der Abgaben ist bis zum Überlassungszeitpunkt möglich. Containernummern können generell nachgetragen werden.
  • Einbindung der Bewilligung vereinfachte Ausfuhranmeldung möglich
  • das Ausfuhrbegleitdokument wird elektronisch übermittelt
  • elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks nach erfolgter Ausfuhr (endgültige Erledigung der Ausfuhr)
Allerdings ist die IAA nicht immer komfortabel zu bedienen. Der deutsche Zoll informiert hier über die IAA Plus.

4. Ablauf der IAA Plus

4.1 Zweistufiges Ausfuhrverfahren (Regelfall)

  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Vorabfertigung durch deutsches zuständiges Binnenzollamt. Als Ergebnis erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Die Vorabfertigung geschieht entweder
    • beim Zollamt selbst
    • im Unternehmen. Hierfür stellen Sie in der IAA Plus einen "Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes" (§ 12 Abs. 4 AWV). Entweder der Zoll kommt zur Vorabfertigung in Ihren Betrieb (gebührenpflichtig) oder er gibt Ihnen die Ware ohne Beschau auf elektronischem Weg zur Ausfuhr frei. Hierfür bitte einen Tag Zeit einplanen.
  • Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich, das ABD wird dort vorgelegt.
  • automatische elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks in das Postfach des Anmelders (Verfahrensabschluss)

4.2 Vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung (ehemals zugelassener Ausführer)

  • Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
  • Freigabe der Ware zur Ausfuhr erfolgt durch das Binnenzollamt, in aller Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr. Bitte beachten Sie: Es wird automatisch geprüft, ob die angemeldeten Waren und Empfangsländer von Ihrer Bewilligung erfasst sind!
  • Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich

5. Fragen und Antworten zur IAA Plus

Der deutsche Zoll informiert hier über die IAA Plus.
Quelle: www.zoll.de