25.06.2024
14. Sanktionspaket gegen Russland
Am 24. Juni 2024 hat die EU das 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, als Reaktion auf den andauernden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Das Paket umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen.
Die für Unternehmen wichtigsten Inhalte des 14. Sanktionspakets:
- Künftig sollen EU-Muttergesellschaften nach besten Kräften sicherstellen, dass ihre Tochtergesellschaften in Drittländern nicht an Aktivitäten beteiligt sind, die den Zielen der Sanktionen zuwiderlaufen.
- Zusätzlich wurde eine Ausnahme von der No-Russia-Clause für öffentliche Aufträge mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen eingeführt. Island und Liechtenstein wurden neu als Partnerländer anerkannt, die fortan neben den USA, Japan, dem Vereinigten Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und der Schweiz von der No-Russia-Clause ausgenommen sind.
Letztlich wird die EU-Kommission die Effektivität der bestehenden Verpflichtung nach Artikel 12g (No-Russia-Clause) und deren Einfluss auf die Verhinderung von Umgehungen bewerten, indem sie unter anderem Handelsdaten und Ausfuhrstatistiken sowie Muster der Umgehung genau analysiert. - Zudem hat die EU-Kommission ein Verbot der Erbringung von Umladediensten für russisches Flüssigerdgas (LNG) beschlossen. Dieses Verbot betrifft jedoch nicht die Einfuhren in die EU. Gleichzeitig wurde ein Verbot neuer Investitionen sowie die Bereitstellung von Waren, Technologien und Dienstleistungen für die Fertigstellung laufender LNG-Projekte festgelegt.
- Außerdem hat die EU erstmals Sanktionen gegen das russische Bezahlsystem SPFS verhängt. Der Finanznachrichtendienst SPFS wurde von der russischen Zentralbank entwickelt, um die Auswirkungen der restriktiven Maßnahmen zu neutralisieren. EU-Unternehmen, die außerhalb Russlands tätig sind, wird der Anschluss an das SPFS oder gleichwertige spezialisierte Finanznachrichtendienste nun untersagt.
- Weitere Aspekte des Pakets umfassen die Erweiterung von Exportverboten (u.a. für Chemikalien, einschließlich Manganerze und Verbindungen seltener Erden, Kunststoffe, Bildschirme und elektrische Geräte), ein Importverbot für Helium sowie die Erweiterung der Liste von sanktionierten Personen und Organisationen.
Detaillierte Informationen zum 14. Sanktionspaket finden sich in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Die Rechtsakte zur Umsetzung des Sanktionspakets wurden im EU-Amtsblatt vom 24. Juni 2024 veröffentlicht.
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission