26.07.2024

Aktualisierung der Ausfuhrliste

Am 17. Juli 2024 ist mit der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden. Die Änderungen sind am 23. Juli 2024 in Kraft getreten.
Dadurch werden neben bestimmten Arten von Software / Technologie auch einige Güter in den Kreis der national erfassten Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) neu aufgenommen, z.B. Rasterelektronenmikroskope, Kryogene Wafer-Prüfausrüstung und Quantencomputer.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste veröffentlicht.
Die aktuelle amtliche Fassung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesetzblattes als Anlage 1 zur Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 17. Juli 2024.
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)