26.07.2024
Die Änderungen sind am 23. Juli 2024 in Kraft getreten.
Aktualisierung der Ausfuhrliste
Dadurch werden neben bestimmten Arten von Software / Technologie auch einige Güter in den Kreis der national erfassten Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) neu aufgenommen, z.B. Rasterelektronenmikroskope, Kryogene Wafer-Prüfausrüstung und Quantencomputer.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste veröffentlicht.
Die aktuelle amtliche Fassung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesetzblattes als Anlage 1 zur Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 17. Juli 2024.
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)