14.11.2024

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Immer wieder werden die Anhänge der EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) geändert. Das hat i.d.R. Auswirkungen auf den Kreis der betroffenen Waren. Die neueste Umstellung ist am 7. November 2024 in Kraft getreten.
Mit der Delegierten Verordnung vom 05.09.2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Diese Delegierte Verordnung ist am 7. November 2024 in Kraft getreten. Sie finden die Delegierte Verordnung in EUR-Lex unter diesem Link.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen im Anhang I zur Verfügung.

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)