International
Namensänderung von „Turkey“ in „Türkiye“
Seit dem 1. Juni 2022 haben die Vereinten Nationen den Antrag der Türkei offiziell akzeptiert, den Namen „Turkey“ ab sofort durch „Türkiye“ zu ersetzen. In diesem Artikel finden Sie alle hierzu erhaltenen Meldungen, über die wir Sie gerne informieren möchten.
2. Nachtrag vom 21. Oktober 2022
Es gibt weitere Informationen zur Verwendung des Ländernamens "Türkiye" auf Ursprungszeugnissen, Herkunftsnachweisen, Warenverkehrsbescheinigungen und sonstigen Handelsdokumenten, welche uns durch den DIHK mitgeteilt wurden.
Die Türkei hat informiert, dass sie für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung "Türkiye" als Ländername verwendet und dieser Name auch in Bezug auf die relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen angewandt wird, wenn der Name des Landes anzugeben ist.
Die Türkei hat darum ersucht, auch bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausschließlich diesen Namen zu verwenden.
Um eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs zu vermeiden, bitten wir Sie bei der Angabe des Ländernamens in Ursprungsnachweisen sowie in Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. künftig ebenfalls nur noch den Namen "Türkiye" zu verwenden (gleich in welcher Sprache).
Nach Mitteilung der türkischen Behörden wird der bisher verwendete Ländername "Türkei" während einer nicht näher bezeichneten Übergangsphase in den genannten Dokumenten bis auf weiteres akzeptiert. Vorhandene Restbestände an Vordrucken können daher noch aufgebraucht werden. Die Formularverlage sind über die Änderung bereits informiert.
Die Türkei hat darum ersucht, auch bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausschließlich diesen Namen zu verwenden.
Um eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs zu vermeiden, bitten wir Sie bei der Angabe des Ländernamens in Ursprungsnachweisen sowie in Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. künftig ebenfalls nur noch den Namen "Türkiye" zu verwenden (gleich in welcher Sprache).
Nach Mitteilung der türkischen Behörden wird der bisher verwendete Ländername "Türkei" während einer nicht näher bezeichneten Übergangsphase in den genannten Dokumenten bis auf weiteres akzeptiert. Vorhandene Restbestände an Vordrucken können daher noch aufgebraucht werden. Die Formularverlage sind über die Änderung bereits informiert.
Wir empfehlen Ihnen, ebenso bei offizieller E-Mail- oder Postkommunikation mit der Türkei auf die Namensänderung "Türkiye" (z.B. im Adressfeld) zu achten.
1. Nachtrag vom 12. September 2022
Namensänderung von “Turkey” in “Türkiye” in Carnets, Ursprungszeugnissen, sonstigen Handelsdokumenten (z.B. Rechnung, Packliste, Lieferschein, Eigenerklärungen etc.) sowie für Warenverkehrsbescheinigungen (z.B. A.TR, EUR.1).
Wie bereits am 13.06.2022 berichtet, haben die Vereinten Nationen am 01.06.2022 den Antrag der Türkei offiziell akzeptiert, den Namen "Turkey" ab sofort durch "Türkiye" zu ersetzen. Nun wird die EU-Kommission für Steuern und Zollunion (DG Taxud) vom türkischen Handelsministerium darüber informiert, dass die Türkei die Namensänderung auch bei Handelsdokumenten vornimmt.
Konkret bedeutet dies einerseits, dass sämtliche, in der Türkei ausgestellten Handelsdokumente ab sofort die englische Bezeichnung "Republic of Türkiye" oder kurz "Türkiye" statt "Turkey" enthalten werden. Dies gilt z.B. für Carnets, Ursprungszeugnisse & sonstige Handelsdokumente und Warenverkehrsbescheinigungen.
Andererseits haben die türkischen Behörden die EU-Kommission darum gebeten, dass die Bezeichnung "Türkiye" auch auf den in den EU-Mitgliedsstaaten ausgestellten Handels- und Zolldokumenten verwendet wird.
Hierfür müssen einige bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Türkei sowie EU-Verordnungen angepasst werden. Dazu erarbeitet die EU derzeit einen gemeinsamen offiziellen Standpunkt.
Um keine Hindernisse für den Warenverkehr zwischen der Türkei und der EU zu schaffen, wurden die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten von DG Taxud aber bereits jetzt darum gebeten, Dokumente nicht wegen der Verwendung des neuen Ländernamens "Türkiye" zurückzuweisen.
Zudem wurden Unternehmen und Verbände in der EU gebeten, künftig ihrerseits ebenfalls "Türkiye" bzw. "Republic of Türkiye" anstelle von "Turkey" auf Handelsdokumenten zu benutzen, um die Einfuhrabfertigung in die Türkei nicht zu gefährden. Selbstverständlich ist auch der ISO-Alpha-2-Code "TR" nach wie vor korrekt.
Die Türkei sichert eine Übergangszeit zu, in der Dokumente mit der alten Landesbezeichnung weiter bei der Einfuhr in die Türkei akzeptiert werden. Eine konkrete Frist ist allerdings nicht genannt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die Namensänderung bereits jetzt schon auf Ihren Dokumenten anzupassen.
Die IHK-GfI ist bereits informiert und wird die Änderung zu gegebenem Zeitpunkt in eUZweb-Anwendung übernehmen (im Bereich der Flaggen in den entsprechenden Masken).
Der DIHK ist bereits mit der ICC und den deutschen Formularverlagen in Kontakt, da sich die Thematik auch auf den Bereich CARNET bezieht und somit auch auf die Carnet-Vordrucke. Sobald eine konkrete Vorgabe vom bürgenden Kammerverband in der Türkei TOBB und von der ICC vorliegt, wird die Namensänderung auch in den Carnet-Vordrucken vollzogen. Die Änderungen auf den grünen Carnet-Blättern werden von uns für Sie übernommen, Sie benötigen keine neuen Blanko-Vordrucke.
Meldung vom 13. Juni 2022
Am 1. Juni 2022 haben die Vereinten Nationen den Antrag der Türkei offiziell akzeptiert, den Namen „Turkey“ ab sofort durch „Türkiye“ zu ersetzen.
Für Ursprungszeugnisse und Carnets ATA ist eine Änderung der Länderbezeichnung „Turkey“ (bzw. deutsch „Türkei“) bis auf weiteres jedoch nicht erforderlich.
Der DIHK hat über die Handhabung in Deutschland den türkischen Kammerverband TOBB, Eurochambres und die ICC World Chamber Federation informiert.
Sobald eine offizielle Mitteilung seitens des türkischen Zolls, der EU-Kommission oder der Weltzollorganisation WCO zum Umgang mit der Namensänderung in Handels- und Zolldokumenten veröffentlich wird, werden wir Sie umgehend informieren.
Auch innerhalb der elektronischen Einreichungsvariante, dem eUZweb-Portal, werden bis auf weiteres keine Änderungen diesbezüglich vorgenommen.
Stand: 30.03.2023 / Quelle: DIHK