International

Russland-Ukraine-Konflikt: Carnet ATA

Aufgrund der EU-Finanzsanktionen können bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus mehr erfolgen.
Nach Rücksprache mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA in Hamburg wurden die IHKs darüber informiert, dass Carnets für Russland und Belarus bis auf Widerruf nicht länger ausgestellt werden dürfen!
Hintergrund: Der DIHK ist der Zollbürge im Rahmen der internationalen Haftungskette für das Carnet ATA und hat dieses Haftungsrisiko durch Euler Hermes rückverbürgen lassen. Die EU-Sanktionen umfassen u.a. ein Bereitstellungsverbot von diversen Finanzprodukten einschließlich Bürgschaften. Dies schließt Bürgschaften des DIHK bzw. von Euler Hermes im Rahmen des Carnet-Verfahrens mit ein. Hinzu kommen EU-Sanktionen, die die konkrete Zahlungsabwicklung bzw. die Nutzung von SWIFT zur Übermittlung von Finanzdaten mit diversen Banken verbieten, weshalb Euler Hermes für Russland und Belarus kein Versicherungsschutz mehr für Carnets gewährt.
Hinweise:
  • Das Verbot gilt auch für die Ausstellung von Anschluss-Carnets, da eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ebenfalls nicht möglich ist.
  • Ersatz-Carnets für verlorengegangene Carnets, die vor In-Kraft-Treten der jüngsten EU-Sanktionen ausgestellt wurden, können dagegen weiterhin ausgegeben werden.
  • Bei der Ausstellung von Carnets für andere Drittländer sind die Länder „Russia“ und „Belarus“ auf dem Deckblatt in Feld „P“ vorsorglich zu streichen. Auch wenn das Carnet eigentlich für ein anderes Land/Länder ausgestellt wird, wird dem Carnet-Kunden durch diese Streichung signalisiert, dass für Russland und Belarus (zum Zeitpunkt der Ausstellung) kein Versicherungsschutz besteht.
  • Für die Ukraine sind Carnets zwar grundsätzlich weiter möglich. Allerdings besteht aktuell ein sehr hohes Risiko, dass Carnet-Waren in der Ukraine teilweise oder ganz zerstört werden bzw. dass die Waren nicht mehr zurück transportiert werden können. Daher rät der DIHK vorerst davon ab, Carnets für die Ukraine auszustellen.
Bis auf Widerruf erfolgt die Vorgehensweise bzgl. der Einstellung des Carnet-Verfahrens mit Russland und Belarus sowie über die o.g. Einschränkungen des Carnet-Verfahrens mit der Ukraine.
Quelle: Wissensmanagement DIHK vom 03.03.2022
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Stand: 04.03.2022