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Carnet: Aktuelle Informationen zu Island

Die ICC wurde vom Isländischen Bürgen informiert, dass in Island die vorübergehende Verwendung für eine Dauer von höchstens 12 Monaten gewährt wird.
Ein Anschluss-Carnet kann nur verwendet werden, um die endgültige Frist für die Wiederausfuhr zu verlängern, und zwar auf maximal 12 Monate ab dem Datum der ursprünglichen Einfuhr. Weitere Verlängerungen sind nicht zulässig.
Detaillierte Informationen erhalten Sie jederzeit über uns, melden Sie sich gern.
Stand: 24.01.2024 / Quelle: Artikelsammlung International der DIHK, Berlin