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Carnet ATA für die Philippinen seit dem 15.07.2024

Die ICC hat informiert, dass ab dem 15.07.2024 die Philippinen in der Carnet-Bürgenkette als weiteres Land aufgenommen wird.
Folgende Verwendungszwecke sind ab dem Stichtag möglich
  • Anhänge A = Dokumente für die vorübergehende Verwendung,
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B.1)
  • Berufsausrüstung (B.2)
  • Warenmuster (B.3)
  • Waren für ein Herstellungsverfahren (B.4)
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5)
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B.6)
  • Waren für humanitäre Zwecke (B.9), sowie
  • Lebende Tiere (D).
Weitere Informationen erhalten wir noch von der DIHK. Wir werden Sie hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden halten, sobald uns neue, weitere Informationen vorliegen.
Die entsprechend notwendigen Anpassungen werden im eCarnet-Portal durchgeführt sowie bei den Formularen (über den Formularverlag) angepasst.

Stand: 21.05.2024 / Quelle: Artikelsammlung International der DIHK, Berlin