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UPDATE: Carnet ATA für die Philippinen

Seit dem 15.07.2024 nehmen die Philippinen am Carnet-Verfahren als weiteres Land teil.

1. Nachtrag vom 14.11.2024

Die internationale Handelskammer (ICC) wurde von der Philippine Chamber of Commerce and Industry (PCCI) informiert, dass es Neuerungen unter dem Feld Besonderheiten gibt. Beispielsweise ist dem Carnet zukünftig neben der Vollmacht ein vom Inhaber ausgestelltes Bevollmächtigungsschreiben für den/die Vertreter beizufügen. Detaillierte Informationen erhalten Sie gern über Ihre IHK.

Meldung vom 21.05.2024

Die ICC hat informiert, dass ab dem 15.07.2024 die Philippinen in der Carnet-Bürgenkette als weiteres Land aufgenommen wird.
Folgende Verwendungszwecke sind ab dem Stichtag möglich
  • Anhänge A = Dokumente für die vorübergehende Verwendung,
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B.1)
  • Berufsausrüstung (B.2)
  • Warenmuster (B.3)
  • Waren für ein Herstellungsverfahren (B.4)
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B.5)
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B.6)
  • Waren für humanitäre Zwecke (B.9), sowie
  • Lebende Tiere (D).
Weitere Informationen erhalten wir noch von der DIHK. Wir werden Sie hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden halten, sobald uns neue, weitere Informationen vorliegen.
Die entsprechend notwendigen Anpassungen werden im eCarnet-Portal durchgeführt sowie bei den Formularen (über den Formularverlag) angepasst.
Quelle: DIHK