International

Carnet ATA für Saudi-Arabien seit dem 01.06.2024

Die ICC hat informiert, dass ab dem 01.06.2024 Saudi-Arabien in der Carnet-Bürgenkette als weiteres Land aufgenommen wird.

Informationen aus Artikelsammlung International der DIHK, Berlin vom 21.05.2024

Folgende Verwendungszwecke sind ab dem Stichtag möglich
  • Anhänge A = Dokumente für die vorübergehende Verwendung, sowie
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B.1) mit einer Einschränkung in Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) für kleine Muster.
Weitere Informationen erhalten wir noch von der DIHK. Wir werden Sie hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden halten, sobald uns neue, weitere Informationen vorliegen.
Die entsprechend notwendigen Anpassungen werden im eCarnet-Portal durchgeführt sowie bei den Formularen (über den Formularverlag) angepasst.

Nachtrag vom 06.06.2024

Seit dem 01.06.2024 ist die Federation of Saudi Chambers als 80. operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette.
Uns wurde nochmals bestätigt, dass Carnets ATA vom saudi-arabischen Zoll für ausschließlich Messe- und Ausstellungsgüter akzeptiert werden.
Die hierzu von der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Verfügung gestellten Informationen liegen uns in bekannter Form (sog. Ländermerkblatt) vor und können gern ab sofort bei Bedarf angefragt werden.

Nachtrag vom 27.06.2024

Die ICC hat informiert, dass ab sofort für das Königreich Saudi-Arabien zusätzlich auch die Anwendungsbereiche
  • B.2 (Berufsausrüstung),
  • B.3 (Warenmuster) sowie
  • B.5 (Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke)
durch das Carnet-Verfahren abgedeckt werden dürfen. Das hierzu gehörige Ländermerkblatt wurde angepasst und steht uns ab sofort zur Verfügung. Bei Bedarf kann dieses gern bei uns angefragt werden.
Stand: 27.06.2024 / Quelle: Artikelsammlungen International der DIHK, Berlin