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Nachweisführung für ein UZ - Information zum Jahreswechsel

Das neue Jahr hat begonnen und Sie möchten aus dem Vorjahr gelieferte Ware versenden?
Hierbei handelt es sich um ein typisches Szenario. Aus Ihrer internen Dokumentation zur Chargenverfolgung können Sie einsehen, wann die z.B. im Ursprungszeugnis notierte und nun zum Versand bereit gestellte Ware bezogen wurde.
Bitte beachten Sie für eine Bescheinigung der Warenursprünge (nichtpräferenziell/handelspolitisch) durch uns, dass der Nachweis zwingend zur ursprünglichen Lieferung der im Dokument aufgeführten Ware passen muss (Chargenverfolgung). Bitte reichen Sie uns nicht automatisch den aktuellsten Nachweis Ihres Lieferanten ein.
Fallbeispiel:
Sie beantragen ein Ursprungszeugnis mit Ware, die Sie am 10.10.2023 von Ihrem Lieferanten der Müller GmbH aus Deutschland bezogen haben. Ihnen liegt seitens der Müller GmbH sowohl eine Lieferantenerklärung für das Jahr 2023, sowie auch bereits eine neue für das Jahr 2024 vor.

In diesem Fall muss uns der Nachweis für 2023 vorgelegt werden, da die Lieferung im Oktober 2023 erfolgte.

Bitte bestätigen Sie uns in solchen Konstellationen kurz, dass es sich um Altbestand aus dem Jahr xxx handelt, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten und eventuelle Rückfragen zu vermeiden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.