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TR: Exporter Registry Form

Deutsche Exporteure, die insbesondere Textilien, aber auch Schuhe, Farbstoffe, Bettausstattungen oder bestimmte Möbel in die TR einführen möchten, müssen sich hierfür vorab in der TR registrieren. Dies gilt unabhängig vom Ursprung der Waren und bei Warenmengen von über 50 Kilogramm.

Welches Formular wird für die Registrierung benötigt?

Als Exporteur müssen Sie das Formblatt Exporter Registry Form (DOCX-Datei · 24 KB) ausfüllen. Dieses ist ein Jahr gültig.

Durch wen erfolgt die Registrierung und welche Warengruppen sind betroffen?

Die Registrierung erfolgt durch eine der aufgeführten Registrierungsstellen in der TR. Betroffen sind diese Warengruppen.

Wie ist der Ablauf des Registrierungsverfahrens?

  1. Das Formblatt ist vom Exportunternehmen beim ersten Import in die TR auszufüllen und von der zuständigen IHK in Deutschland zu bescheinigen. Im Nachgang erfolgt eine Legalisierung durch ein türkisches Konsulat.
  2. Der Importeur muss sich bei den zuständigen Registrierungsstellen nach Vorlage weiterer Unterlagen registrieren lassen.
  3. Sofern eine Registrierung bereits ordnungsgemäß erfolgt ist, muss lediglich das Formblatt eingereicht werden ohne dass es einer weiteren Beglaubigung und Legalisierung bedarf. In dem Fall ist es ausreichend, wenn das Formblatt über die Internetseiten der Registrierungsstellen eingereicht wird.
    Nähere Informationen zum Registrierungsverfahren sowie eine Anleitung in englischer Sprache gibt es hier. Bei Fragen zur Online-Registrierung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Registrierungsstelle in der TR.
  4. Bitte beachten Sie, dass u.U. weitere Unterlagen gefordert werden können – auch hier empfehlen wir Ihnen mit der TR Kontakt aufzunehmen.
  5. Der Fall einer Retoure-Lieferung ist nicht näher geregelt. Zollagenten empfehlen bei dieser Konstellation direkt mit der Zollstelle Kontakt aufzunehmen, die den Import durchführen wird.
Bitte beachten Sie:
Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen türkischen Stellen: Ministerium für Wirtschaft oder Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer in Istanbul.

Stand: 12.12.2023