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Carnet Israel - Verlängerung der Laufzeit auf Grund der aktuellen Situation
In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich die derzeit Carnet-Inhaber ausländischer Carnet ATA (betrifft auch deutsche Carnets) bei der Wiederausfuhr von Waren in der gegenwärtigen Situation gegenüberstehen, hat der Israelische Zoll Fristverlängerungen zugestimmt.
1. Nachtrag vom 11.12.2023
Die ICC wurde Ende November 2023 vom israelischen Bürgen informiert, dass die automatische Verlängerung des Enddatums für die Wiederausfuhr ausländischer Carnets ATA auch für Carnets gelten, die zwischen dem 01.12.2023 und dem 31.12.2023 ablaufen würden.
Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch das aktualisierte Ländermerkblatt für Israel mit den entsprechenden Informationen zu.
Meldung vom 16.11.2023
In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich die Carnet-Inhaber ausländischer Carnet ATA (betrifft auch deutsche Carnets) bei der Wiederausfuhr von Waren in der gegenwärtigen Situation gegenüberstehen, hat der Israelische Zoll zugestimmt, die Frist für die Wiederausfuhr für alle ausländischen Carnets ATA zu verlängern, die sich derzeit in Israel befinden und deren Gültigkeitsdatum zwischen dem 08.10.2023 und dem 30.11.2023 liegt. Für jedes Carnet wird die Frist für die Wiederausfuhr automatisch um weitere drei Monate ab dem Ablaufdatum verlängert.
Diese Verlängerung gilt für alle ausländischen Carnets, sofern
- sich die Waren derzeit in Israel befinden und
- die ursprüngliche Frist für die Wiederausfuhr zwischen dem 08.10.2023 und dem 30.11.2023 liegt.
Für die Beantragung dieser Fristverlängerung ist kein Schreiben an den Israelischen Zoll erforderlich.
Die erwähnten Erleichterungen gelten nicht für Carnets, für die bereits in der Vergangenheit eine Verlängerung gewährt wurde. Für Waren, die sich derzeit mit Anschluss-Carnets in Israel befinden, muss die Verlängerung im Einzelfall geprüft werden, sofern das Ablaufdatum der Anschluss-Carnets zwischen dem 08.10.2023 und dem 30.11.2023 liegt.
Weitere Erleichterungen werden je nach der Situation in Israel geprüft.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: DIHK