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Katar: Vorlage von Handelsdokumenten als Kopie verlängert

Vorlage von Handelsdokumenten als Kopie ohne Hinterlegung einer Sicherheit von 1 % verlängert.
Mit Schreiben vom 26.08.2021 informiert die Zollbehörde Katars über die Verlängerung folgender Maßnahme bis zum 31.12.2021: Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente (z.B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) können ausnahmsweise auch in Kopie vorgelegt werden, ohne dass die eigentlich zu hinterlegende Sicherheit von 1 % des Warenwertes fällig wird. Dies gilt sowohl für die Abfertigung von Luftfracht als auch von Seefracht.
Diese Vereinfachung wurde erstmals im März 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gewährt. Seitdem wurde die Maßnahme mehrmals verlängert.
Auf Wunsch kann ich Ihnen das Schreiben in arabischer Sprache gerne zur Information zukommen lassen.
Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei:
Sabrina Sommer, Telefon 0621 5904-1940, sabrina.sommer@pfalz.ihk24.de
Quelle: IHK Wissensmanagement
Stand: 01.09.2021