International
VR China-Exporte: Geänderte Ursprungsbezeichnung für Taiwan-Waren
Seit neuestem gilt bei der Einfuhr in die Volksrepublik China von Produkten aus Taiwan, die in der Volksrepublik China in irgendeiner Form einer Zertifizierung vom China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) bedürfen (betrifft faktisch fast alle Waren), Folgendes (unverbindliche Übersetzung des Deutschen Industrie- und Handelskammer):
Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:
- TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder
- TAIWAN, CHINA oder
- CHINESE TAIWAN oder
- TAIPEI, CHINA oder
- CHINESE TAIPEI.
Verboten sind folgende Bezeichnungen:
- REPUBLIC OF CHINA, oder ROC
- REPUBLIC OF CHINA (TAIWAN) oder ROC (TW)
- Die Worte TAIWAN oder TAIPEI alleine
- TAIPEI, TAIWAN
- TAIWAN/TAIPEI CHINA
- CHINA-TAIWAN/TAIPEI
- CHINA (TAIWAN/TAIPEI)
Aktuelle Hinweise verschiedener IHKs sowie der Auslandshandelskammern in China und in Taiwan bestätigen, dass es derzeit bei Nichteinhaltung zu Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in China kommen kann.
Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen, als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsbeschriftungen.
Hinweis: Bindestriche oder Schrägstriche (Slash) sind nicht erlaubt. Zur Trennung sind ggfs. Kommata zu verwenden.
Grundsätzlich können alle fünf der oben genannten, vom CCPIT als zulässig vorgegeben Varianten genutzt werden. Zum Zwecke der Einheitlichkeit des Bescheinigungsdienstes empfiehlt es sich jedoch, bei Problemen mit der bisherigen Formulierung „Taiwan“ soweit möglich und in Absprache mit den betroffenen Unternehmen die Formulierung „CHINESE TAIWAN“ zu verwenden (Vgl. zulässige Bezeichnungen Beispiel Nr. 3).
Die Vorgaben beziehen sich auf Sendungen mit Ziel Volksrepublik China. Aus IHK-Sicht kann die bisherige Formulierung „Taiwan“ ggfs. dennoch weiter genutzt werden.
Für Sendungen, die in andere Zielmärkte gehen, kann die bisher verwendete Bezeichnung „Taiwan“ beibehalten werden.
Für Sendungen, die in andere Zielmärkte gehen, kann die bisher verwendete Bezeichnung „Taiwan“ beibehalten werden.
Sobald neue Informationen vorliegen oder Änderungen der Vorgaben bekannt werden, informieren wir erneut an dieser Stelle.
Quelle: DIHK
Stand: 22.10.2019
Quelle: DIHK
Stand: 22.10.2019