International

Carnet ATA für Singapur - Anpassungen im Ländermerkblatt

Die ICC (Internationale Handelskammer) hat informiert, dass es Anpassungen im Ländermerkblatt für Singapur gibt.
Folgende Punkte sind hiervon betroffen:
  • Carnets werden im Postverkehr nicht mehr akzeptiert.
  • Der Antrag auf Verlängerung der Frist für die Wiederausfuhr muss mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum per Email über customs_carnet@customs.gov.sg eingereicht werden.
  • Für Waren, die in Containern wiederausgeführt werden, muss der Carnet-Inhaber/der örtliche Vertreter vor der Wiederausfuhr auf der Website des Zolls von Singapur (https://eservices.customs.gov.sg/scripts/customs/supervision/supermenu.asp) einen Antrag auf zollamtliche Überwachung der Beladung stellen.
Das Ländermerkblatt liegt uns aktualisiert vor und kann bei Interesse gern angefragt werden.
Stand: 05.07.2024 / Quelle: Artikelsammlung International der DIHK, Berlin