12.04.2022
Aufruf der EU zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland und Belarus
Die EU hat in einer förmlichen Mitteilung die Wirtschaftsakteure an ihre Sorgfaltspflicht bei der Einhaltung der Sanktionen gegen Russland und Belarus erinnert und dazu aufgerufen, Vorkehrungen zu treffen, dass die Sanktionen nicht umgangen werden.
In der Mitteilung an Wirtschaftsakteure, Einführer und Ausführer (2022/C 145 I/01) weist die EU auf das Risiko der Umgehung der Sanktionen hin, insbesondere durch Ausfuhren in die bzw. Einfuhren aus den übrigen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion EAEU (Armenien, Kasachstan, Kirgisistan).
Die EU legt den Unternehmen nahe, beispielsweise Bestimmungen in Einfuhr-/Ausfuhrverträge aufzunehmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass eingeführte oder ausgeführte Waren nicht unter die Beschränkungen fallen.