Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Restart - erneute Existenzgründung
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass fast die Hälfte aller Gründerinnen und Gründer bereits in den ersten drei Jahren mit einschneidenden betriebswirtschaftlichen Problemen konfrontiert wird. Nicht erkannt, können diese zum Scheitern führen. Hier sollte die Devise lauten: Ursachenforschung als Pflichtaufgabe. Schließlich haben diese Gründer aufgrund ihrer Erfahrungen die besten Voraussetzungen, die erneute Selbstständigkeit fundiert vorzubereiten und effektiv aufzubauen.
Neben den allgemeinen Existenzgründungsberatungen bietet die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz auch beim strukturierten Auf- und Ausbau des Unternehmens fachlichen Rat im Rahmen einer qualifizierten Erstberatung. Zudem ist die IHK Pfalz Regionalpartner für die staatlich geförderten Beratungsprogramme von Bund und Land.
Nachfolgende Auflistung hilft Ihnen, den Restart vorzubereiten.
Zeit lassen:
Wer versucht hat, ein Unternehmen zu retten, ist oft physisch und psychisch belastet. Es braucht Zeit und Ruhe, sich in die neue Lebenssituation einzufinden.
Altverbindlichkeiten:
Die Schuldenregulierung mit allen Gläubigern sollte vor dem Neustart abgeschlossen sein. Beratungsangebote der Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen in der Region nutzen.
Existenzsicherung:
In der Übergangsphase Arbeit suchend melden, Leistungsansprüche, etwa Arbeitslosengeld, prüfen.
Ursachen für das Scheitern analysieren:
Planungs- und Managementfehler gehören zu den häufigsten Ursachen, weshalb eine selbstständige Tätigkeit scheitert. Eventuell Berater einschalten. Unternehmerische Kompetenz verbessern, eventuell kaufmännische und betriebswirtschaftliche Fortbildung absolvieren. Förderprogramme nutzen.
Beratungsprogramme nutzen:
Zur Vorbereitung des Restarts die kostenfreie Gründerberatung der IHK Pfalz sowie der Wirtschaftsförderer in der Region in Anspruch nehmen. Ebenso: Beratung über Zuschussmöglichkeiten zur Absicherung der Lebenshaltungskosten.
Familiäre Unterstützung:
Die Zustimmung des (Ehe-) Partners und der Familie vor dem Restart einholen, Risiken und Chancen besprechen.
Gewerberechtliche Voraussetzungen klären:
Es gibt Tätigkeiten, die zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis erfordern und bei denen die finanzielle Situation des Gründers eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung notwendig macht. Gegebenenfalls muss auch das Einverständnis des Insolvenzverwalters für den erneuten Markteintritt eingeholt werden.
Businessplan:
Aufbauend auf den Erfahrungen der ersten selbstständigen Tätigkeit sollten Restarter einen fundierten Businessplan erstellen – mit oder ohne fremde Hilfe. Die IHK Pfalz informiert umfassend über Beratungsförderprogramme. Außerdem hält sie eine Vielzahl an Checklisten und Vorlagen bereit.
Markteinführung exakt planen:
Anlaufzeit und Anlaufkosten sorgfältig prüfen, Probleme beim Start einkalkulieren.
Kredite und Bürgschaften:
Hier lohnt sich der frühe Austausch mit etwaigen Finanzpartnern. Altverbindlichkeiten sollten idealerweise abgeschlossen sein. Schufa-Einträge sollten als erloschen gekennzeichnet sein. Sonst leidet die Kreditwürdigkeit der Gründerperson erheblich – mitunter bis hin zu einer Ratingeinstufung, bei der Haus- und Förderbanken aufsichtsrechtlich beziehungsweise risikoabhängig nahezu keine Kredite mehr vergeben können.
Dieser Artikel soll - als Service Ihrer IHK Pfalz- nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.